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Betrunkener ließ Auto auf Gleis stehen: Prozess in Salzburg vertagt

Nach einer nächtlichen Beisltour in der Stadt Salzburg hat ein betrunkener Oberösterreicher sein Auto auf den Gleisen der Lokalbahn stehen gelassen und sich zu Fuß davon gemacht. Der Lokführer eines Zuges konnte noch rechtzeitig eine Notbremsung einleiten und einen Unfall verhindern. Der 36-jähriger Wagenlenker musste sich am Dienstag dazu vor einem Salzburger Schöffensenat verantworten.
Der Prozess vor dem Schöffensenat (Vorsitz: Birgit Dunzendorfer) zum Vorwurf der vorsätzlichen Gemeingefährdung wurde zur Einvernahme von Zeugen vertagt.

“Dass das Auto da nicht gut steht, war mir schon klar”, gestand der Monteur ein. Wohin er an jenem 28. November 2009 gegen 5 Uhr überhaupt fahren wollte, wisse er heute nicht mehr genau – vermutlich zu einem Freund, um bei ihm zu übernachten. In der Itzlinger Hauptstraße sei dann der Wagen auf dem Gleis stecken geblieben, “er ist aufgesessen”. Den Pkw wegzuschieben, gelang nicht, schilderte der Angeklagte. Er habe beim nächsten Haus geläutet und auch per Handy Hilfe holen wollen. “Das hat aber gefeigelt (nicht funktioniert, Anm.).” Dass die Gleise regelmäßig frequentiert würden, nein, das habe er sich nicht gedacht, antwortete der Oberösterreicher auf die Frage der vorsitzenden Richterin. Davongegangen sei er wohl deshalb, “weil der Führerschein weg ist. Ich war rauschig”.

 
15 Fahrgäste im Zug gefährdet

Für eine größere Anzahl von Menschen habe Gefahr für Leib und Leben bestanden, warf ihm der Staatsanwalt vor. 15 Fahrgäste sollen sich in dem Zug befunden haben. VerteidigerinGerhild Scharzenberger-Preis führte die “schwere Berauschung” ihres Mandanten ins Treffen, ein vorsätzliches Handeln konnte sie nicht erkennen. Die Richterin gab zu bedenken, dass die Betriebsbremsung nach Angaben des Lokführers nur deshalb geglückt sei, weil er zuvor an zwei Haltestellen nicht stehen blieb und deshalb mit geringer Geschwindigkeit, mit rund 40 km/h unterwegs war. “Wenn er schneller gefahren wäre und noch einen Waggon angehängt hätte, wäre er sicher kollidiert.” Im Falle eines Schuldspruches drohen dem Oberösterreicher ein bis zehn Jahre Haft.

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