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Betrunkener Grazer trennte 17-Jährigem Fingerteil ab: 20 Monate Haft

Weil er einem Bekannten einen Teil des Fingers abgetrennt hatte, musste sich ein Grazer am Dienstag im Straflandesgericht verantworten.
Der Angeklagte fühlte sich nicht schuldig und erklärte, er wollte niemanden verletzen. Außerdem sei er stark alkoholisiert gewesen: “Er ist mein bester Freund, wie konnte ich so etwas tun”, gab er sich zerknirscht. Dass Gericht glaubte aber an Absicht und verurteilte ihn nicht rechtskräftig zu 20 Monaten Haft.

Der 38-jährige Angeklagte ist mehr oder weniger “Stammgast” bei Gericht. “Wissen Sie, wie viele Vorstrafen Sie haben?”, fragte Richter Konrad Ohrnhofer. “13, glaub ich”, antwortete der Angeklagte. “Nach letztem Stand sind es schon 15”, korrigierte der Richter. Das sei aber nicht seine Schuld, so der Grazer: “Seit 1987 belastet mich immer wer, ich kenn’ das schon”, meinte er eher unbeeindruckt.

Heuer im Mai kam es jedenfalls mit seinem 17-jährigen Bekannten zu einem heftigen Streit. Warum, konnte keiner der beiden sagen. “Wir haben CDs gehört und Erinnerungen an seinen Vater aufgewärmt”, schilderte der Beschuldigte eine zunächst friedliche Szene. Doch er selbst habe ziemlich viel getrunken – “zwei Flaschen Wodka und vorher fünf Bier” – und dann stach er sich selbst mit einem Messer in den Handrücken, und zwar ganz durch bis zur Tischplatte. “Warum machen Sie das?”, fragte der Richter verständnislos. “Weiß ich nicht, das habe ich voriges Jahr auch gemacht”, kam die Antwort.

Angeblich wollte ihn der 17-Jährige daran hindern, sich ein zweites Mal in die Hand zu stechen und stieß das Messer weg. Dabei soll sich der Bursche, so der Angeklagte, einen flachen Teil des kleinen Fingers von der Kuppe bis zum zweiten Glied abgetrennt haben. Doch der medizinische Gutachter widersprach diesen Ausführungen: “Das ist eine typische Angriffsverletzung”. Auf alle Fälle hatte der Bursche Glück, der Fingerteil wurde sichergestellt und konnte wieder angenäht werden.

Der Angeklagte war laut Sachverständigem aufgrund der starken Alkoholisierung nicht zurechnungsfähig und wurde daher wegen “Begehung einer strafbaren Handlung im Zustand voller Berauschung” zu 20 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Außerdem wurde die Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher verfügt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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