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Betrugsverdacht gegen Hans Peter Martin

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Die EU-Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF hat Betrugsverdacht gegen Hans Peter Martin im Zusammenhang mit der Verwendung der Sekretariatszulage als EU-Abgeordneter geäußert.

OLAF sei der Ansicht, dass dabei der Tatbestand des schweren Betruges nach österreichischem Recht verwirklicht worden sei, heißt es nach Informationen der APA in dem OLAF-Abschlussbericht, der kürzlich an die Staatsanwaltschaft Wien weiter geleitet wurde. Martin wies die Vorwürfe am Freitagabend gegenüber der APA als „völlig absurd und aus der Luft gegriffen zurück“.

OLAF stellt in dem Bericht fest, dass Martin das EU-Parlament 2004 nicht über die Beendigung von Arbeitsverträgen für seine Assistenten informiert habe. Die Martin gewährte Sekretariatszulage sei aber weiterhin bis zum Ende der Legislaturperiode im Juli 2004 an einen von Martin beauftragten Verwalter geflossen. Nach Erkenntnissen von OLAF wurden 2004 rund 40.000 Euro an den Verwalter ohne Rechtsgrundlage ausbezahlt.

Auch in den Jahren 1999 bis 2003 stellte OLAF in dem Bericht Regelwidrigkeiten fest. Demnach hätten Personen oder Firmen, die nicht dem Parlament als Assistenten oder Erbringer von Dienstleistungen gemeldet waren, ohne Rechtsgrundlage Mittel aus der Sekretariatszulage von Martin erhalten. Den insgesamt entstandenen Schaden beziffert die EU-Betrugsbekämpfungsbehörde auf mehr als 190.000 Euro. OLAF empfiehlt dem Europaparlament, die regelwidrig ausbezahlten Beiträge zurückzufordern.

Nach Ansicht von OLAF besteht insbesondere der Verdacht, dass Martin 2004 das EU-Parlament mit Betrugsvorsatz getäuscht habe. Weiters haben die EU-Ermittler den Verdacht, dass er 2001 Teile der Sekretariatszulage, die zweckwidrig verwendet worden seien, mit dem Vorsatz der Bereicherung betrügerisch herausgelockt habe. Bezüglich anderer regelwidrig gewährter Beträge sei der Verdacht auf Förderungsmissbrauch zu prüfen, heißt es in dem Bericht. Martin habe bei den Untersuchungen von OLAF trotz Aufforderung nicht alle Unterlagen vorgelegt und auch nicht die Verschwiegenheitspflicht seiner Assistenten, Mitarbeiter oder von Dritten aufgehoben.

Martin wies die Vorwürfe als „wiederholten Versuch eines Rufmordes“ an einem demokratisch gewählten Volksvertreter und als „klassischen Fall von Behördenwillkür“ zurück. „Es sind angebliche Formfehler, und daraus wird ein Betrugsvorwurf konstruiert“, sagte er gegenüber der APA. Diese „Formfehler“ würden sich außerdem an Dritte richten. Er könne alle Vorwürfe im Detail widerlegen. Bei Betrug müsse Täuschungsabsicht, ein Schaden und Bereicherungsabsicht nachgewiesen werden. „Nichts davon ist erfüllt“, betonte der EU-Abgeordnete. „Es ist schändlich und es schadet der Europäischen Union extrem, wenn man sich so missbrauchen lässt wie diese so genannten OLAF-Ermittler, und natürlich kurz vor der Wahl.“ Martin weiter: „So hat früher die Justiz in Diktaturen gearbeitet.“

Er zeige dagegen „Milliardenskandale“ in der EU auf, bei denen es keine Reaktion gebe, beklagte Martin. Zudem habe er auf hunderttausende Euro verzichtet, die andere EU-Abgeordnete durch die Reisekostenpauschale und „Luxuspension“ kassierten. Er wundere sich schon, dass es bei den Vorwürfen gegen ihn nicht um die Milliardensummen gehe, die in der EU versickerten, so der EU-Abgeordnete weiter. Die Anschuldigungen seien der Versuch, „einen unliebsamen Kritiker mundtot zu machen“.

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