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Betrugsverdacht bei Pinzgauer Wildbachverbauung: Zwei Freisprüche

Ein ehemaliger leitender Beamter der Wildbachverbauung im Pinzgau und ein Geschäftsführer einer Baufirma sind heute, Donnerstag, am Nachmittag bei einem fortgesetzten Prozess am Salzburger Landesgericht vom Vorwurf des Betruges im Zweifel freigesprochen worden. Der Hofrat (67) soll in den Jahren 2006 und 2007 rund 31.000 Euro für 23 fingierte Baustellen an die Baufirma mit Wissen des Geschäftsführers (65) überwiesen haben. Der Beamte rechtfertigte sich damit, dass bei Übersteigen einer 5.000 Euro hohen Wertgrenze pro Baustelle die Rechnungen auf andere Bäche umgeschrieben wurden. Es habe sich niemand bereichert.
Diese Vorgangsweise wertete der Vorsitzende des Schöffensenats, Richter Manfred Seiss, zwar als ungeschickt, die Verantwortung der beiden Angeklagten konnte aber nicht widerlegt werden. Da auch kein Bereicherungsvorsatz erkennbar gewesen sei, sei auch der Tatbestand des Betruges nicht erfüllt. Die Freisprüche sind nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgegeben hat.

In dem zur Last gelegten Tatzeitraum richteten drei Hochwasserereignisse im Pinzgau schwere Schäden an. Zur Beseitigung von Verklausungen und für das Ausbaggern von Schotter aus den Bächen hatte der Gebietsleiter der Lawinen- und Wildbachverbauung die private Baufirma beauftragt. Allerdings musste er im Rahmen des Betreuungsdienstes der Wildbachverbauung eine Wertgrenze von 5.000 Euro pro Baustelle einhalten, die aber damals überschritten wurde.

In einem Fall habe die Rechnung beispielsweise 8.000 Euro betragen, in einem anderen knapp 9.000 Euro. “Das war zu hoch. Deshalb habe ich gesagt, schreiben wir es auf andere Bäche um. Damit die Wertgrenze aufgeteilt wird”, erklärte der mittlerweile pensionierte Beamte am ersten Verhandlungstag im vergangenen Oktober. Wäre die Wertgrenze überschritten worden, hätte er eine Rüge oder gar ein Disziplinarverfahren kassiert. Der Bauunternehmer wiederum gestand ein, dass es “ein Fehler war, dass ich die Rechnungen so geschrieben habe, wie mir vorgegeben wurde”. Er habe aber nur Rechnungen für erbrachte Leistungen gestellt.

Ein ehemaliger Mitarbeiter des Bau-Unternehmens wurde hingegen wegen falscher Beweisaussage vor der Polizei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Dieses Urteil ist ebenfalls nicht rechtskräftig.

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