In dem zur Last gelegten Tatzeitraum richteten drei Hochwasserereignisse im Pinzgau schwere Schäden an. Zur Beseitigung von Verklausungen und für das Ausbaggern von Schotter aus den Bächen hatte der Gebietsleiter der Lawinen- und Wildbachverbauung die private Baufirma beauftragt. Allerdings musste er im Rahmen des Betreuungsdienstes der Wildbachverbauung eine Wertgrenze von 5.000 Euro pro Baustelle einhalten, die aber damals überschritten wurde.
In einem Fall habe die Rechnung beispielsweise 8.000 Euro betragen, in einem anderen knapp 9.000 Euro. “Das war zu hoch. Deshalb habe ich gesagt, schreiben wir es auf andere Bäche um. Damit die Wertgrenze aufgeteilt wird”, erklärte der mittlerweile pensionierte Beamte am ersten Verhandlungstag im vergangenen Oktober. Wäre die Wertgrenze überschritten worden, hätte er eine Rüge oder gar ein Disziplinarverfahren kassiert. Der Bauunternehmer wiederum gestand ein, dass es “ein Fehler war, dass ich die Rechnungen so geschrieben habe, wie mir vorgegeben wurde”. Er habe aber nur Rechnungen für erbrachte Leistungen gestellt.
Ein ehemaliger Mitarbeiter des Bau-Unternehmens wurde hingegen wegen falscher Beweisaussage vor der Polizei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Dieses Urteil ist ebenfalls nicht rechtskräftig.