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Betrugsaffäre um Anwalt und Notar

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Advokat enthaftet - Tatverdacht laut Staatsanwaltschaft aber weiterhin aufrecht - Vorerst keine Hinweise auf die angebliche Verwicklung eines Wiener Richters.

Bewegung ist am Dienstag in eine Betrugsaffäre rund um einen Notar und einen Rechtsanwalt in Wien gekommen. Der 46-jährige Anwalt wurde nach zwei Wochen U-Haft gegen gelindere Mittel enthaftet, erklärte Walter Geyer, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Wien, am Nachmittag gegenüber der APA. Am Tatverdacht habe sich allerdings nichts geändert. Dass in die Sache auch ein Wiener Richter verwickelt sein soll, wie der Verein „Rechtsstaat-Austria“ in einer Presseerklärung behauptete, dementierte Geyer.

„Aus derzeitiger Sicht gibt es in diese Richtung keine konkreten Verdachtsmomente“, sagte der Pressesprecher. Möglicherweise wüssten Proponenten des Vereins zum jetzigen Zeitpunkt aber mehr als die Anklagebehörde, deren Ermittlungen bei weitem noch nicht abgeschlossen seien. Für die APA war bei „Rechtsstaat-Austria“ – nach eigenen Angaben ein Zusammenschluss von zahlreichen kleineren Bürgerrechts-Organisationen, der mehrere hundert Bürger in Österreich vertritt – am Dienstagnachmittag telefonisch niemand erreichbar.

Ermittlungen wegen Betrug, Diebstahl und Untreue

Gegen den Anwalt und den mit ihm befreundeten Notar wird von der Staatsanwaltschaft wegen schweren Betrugs, schweren Diebstahls und Untreue ermittelt. Die beiden Juristen stehen im Verdacht, gemeinsam gezielt Kunden um ihr Geld gebracht zu haben. Unter anderem sollen die Sparbücher eines Verstorbenen in einer Verlassenschaft vor Gericht verschwiegen worden sein. Von einem Schaden von bis zu einer Million Euro ist die Rede. Bisher sind zwei Geschädigte namentlich bekannt. Die Anklagebehörde geht Hinweisen auf mögliche weitere Opfer nach.

Obwohl der Anwalt im Haftprüfungsverfahren auf freien Fuß kam, dürften die Behörden erhebliche Zweifel an seiner „blütenweißen Weste“ haben. Das zeigt sich an den Auflagen, die der U-Richter an die Enthaftung gebunden hat: Neben einem Gelöbnis musste der Anwalt eine Kaution von 35.000 Euro leisten. Ihm wurde auch die Weisung erteilt, jeglichen Kontakt zum Notar zu meiden, der in dieser Sache im Vorjahr einige Zeitz in U-Haft gesessen war und inzwischen suspendiert ist. Der Anwalt kam diesem Schritt seiner Standesvertretung zuvor, indem er vor wenigen Wochen auf seine Zulassung verzichtete.

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