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Betrug mit Blankounterschriften: Prozess gegen Pflegerin

Der Prozess in Wien wurde vertagt.
Der Prozess in Wien wurde vertagt. ©APA (Symbolbild)
Eine Pflegerin soll sich mit Blankounterschriften einer dementen Frau weit überhöhte Löhne überwiesen haben.

Eine Pflegerin ist am Mittwoch im Wiener Landesgericht vor Einzelrichter Philipp Schnabel gestanden, weil sie mit Blankounterschriften einer dementen Frau, die von der Angeklagten betreut worden war, abkassiert haben soll. Dabei soll sie sich einerseits selbst mehr überwiesen haben, als ihr zugestanden wäre. Andererseits soll sie der betagten Dame die Sparbücher abgeräumt haben.

Die verschuldete 53-jährige, wegen gewerbsmäßigen Betrugs Angeklagte brachte den Richter mit zahlreichen Verantwortungen nahe an die Verzweiflung. Zunächst stellte sie die Demenz der von ihr betreuten Dame in Abrede: “Mitte 2013 ist es ihr schlecht gegangen, aber sie hat jeden von uns erkannt, sogar den Hund von der Bedienerin”, sagte die Beschuldigte.

Insgesamt geht es laut Staatsanwaltschaft um eine Schadenssumme von rund 14.000 Euro. Laut Anklage soll sie sich mit den Blankounterschriften der von ihr Betreuten das Honorar für die von ihr erbrachte Arbeitsleistung selbst überwiesen haben. Allerdings sollen dabei deutlich größere Geldsummen auf ihrem Konto gelandet sein, als ihr zugestanden wären.

Zwei Beispiele: Im April 2014 sollte sie für 121 geleistete Stunden a 13,90 Euro pro Stunde 1.681,9 Euro erhalten. Tatsächlich landeten laut Staatsanwaltschaft mehr als 3.600 Euro auf dem Konto der 53-Jährigen. Noch eklatanter war demnach die Diskrepanz im Juli 2014, als für geleistete Stunden im Gegenwert von 187,65 Euro etwa 2.180 Euro von der Betreuten zur Betreuerin wechselten. In den 13,90 Euro Stundenlohn war auch die Spanne für den Verein enthalten, über den die Beschuldigte zu ihrer Klientin gekommen war. Die 53-Jährige selbst erhielt etwa zehn Euro pro Stunde.

Angeklagte erklärte: Polizei habe falsch gerechnet

Die Angeklagte erklärte das unter anderem damit, dass die Polizei bei den Ermittlungen falsch gerechnet hätte. Außerdem hätte sie nicht alle Stunden aufgeschrieben, die sie geleistet habe. Und drittens hätte es von der Betreuten immer relativ großzügige Trinkgelder gegeben. Aufzeichnungen dazu konnte sie nicht vorweisen.

Dubios war eine Rücküberweisung unter einem anderen Namen, den die Heimpflegerin an die von ihr betreute Frau tätigte. “Ich Trottel hab net denkt und hab’ das unter einem anderen Namen überwiesen”, verantwortete sie sich. Das führte zu einem jener Momente, an dem der Einzelrichter den Kopf schüttelte: “Wie kann man, wenn man net denkt, etwas unter anderem Namen überweisen?” Bei der Polizei habe sie noch gesagt, sie habe den Verdacht von sich lenken wollen. “Ich hab’ dort so viel geredet, ich war noch nie fünf Stunden bei der Polizei.” Schnabel etwas später: “Das passt doch alles nicht zusammen.” Die Angeklagte erzähle bei jeder Einvernahme eine neue Version.

Sparbücher aufgelöst

Vehement widersprach der Neffe der pflegebedürftigen Frau den Darstellungen der Beschuldigten. Seine Tante sei ab Mitte 2013 “eklatant” dement gewesen, sie hätte sich nicht mehr an die Wochentage erinnert und sei inkontinent geworden. Er kritisierte die Pflegerin auch, weil sie der dementen Dame die Sparbücher aufgelöst habe – angeblich auf deren Wunsch -, den Familienangehörigen aber nichts gesagt habe, was denn die Frau mit mehreren tausend Euro plötzlich gewollt hätte.

Zur Einvernahme weiterer Zeugen vertagte Schnabel den Prozess auf den 31. Jänner (9.30 Uhr, Saal 201).

(APA, Red.)

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