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Betrügereien in Wien: Bedingte Freiheitsstrafe für Mann

Das Landesgericht in der Bundeshauptstadt.
Das Landesgericht in der Bundeshauptstadt. ©APA/ROLAND SCHLAGER (Symbolbild)
Eine rechtskräftige Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe aufgrund von Betrug: Damit ist ein Geschäftsführer konfrontiert.

Der Geschäftsführer eines 24-Stunden-Notdienstes, der bei technischen Gebrechen umgehende Reparaturarbeiten versprochen hatte, ist am Dienstag am Wiener Landesgericht wegen Betrugs rechtskräftig zu einer einjährigen bedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Laut Anklage wurden in knapp zwei Dutzend Fällen die Arbeiten nicht fachgerecht oder nicht vollständig erledigt bzw. den betroffenen Haushalten die Deckung der Kosten durch die Haushaltsversicherung vorgegaukelt.

Mann war geständig

Der von Verteidiger Nikolaus Rast vertretene 39-Jährige war vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Petra Poschalko) umfassend geständig. Zwei mitangeklagte gelernte Installateure nahm er in Schutz, die beiden hätten "ganz normale" Arbeit geleistet. Die Handwerker, denen Verteidiger Philipp Wolm zur Seite stand, wurden - ebenfalls rechtskräftig - freigesprochen. Sie hatten Arbeitsaufträge inklusive einer Kostenaufstellung übernommen und diese nicht hinterfragt. Das einkassierte Bargeld und unterschriebene Auftragsbestätigungen hatten sie dem Firmenchef bei Treffen in Fast-Food-Lokalen übergeben, wo sie auch ihren Lohn ausbezahlt bekamen.

Äußerung des Staatsanwalts

"Menschen in einer Notsituation wurden systematisch und bewusst übers Ohr gehaut. Und das zu ungewöhnlichen Zeiten wie an Wochenenden, in der Nacht und am Heiligen Abend", meinte der Staatsanwalt eingangs der Verhandlung. Der 39-Jährige habe im Internet mit besonders günstigen Preisen geworben, dann jedoch mitunter "Dinge verrechnet, die nichts mit fachgerechter Reparatur zu tun haben", wie der Ankläger betonte.

Anklage: Klebeband kam zum Einsatz

So wurde bei einem Wasserrohrgebrechen das Leck laut Anklage einfach mit einem schwarzem Klebeband überklebt. Zu den Opfern zähle eine bekannte Wiener Universitätsprofessorin, der an einem Heiligen Abend für eine unzufriedenstellend ausgefallene Reparatur 4.000 Euro in Rechnung gestellt wurden. Sie erhielt später sogar noch eine Nachforderung in Höhe von 800 Euro, die sie auf ein anderes Konto überweisen sollte.

(APA/Red)

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