AA

Betriebskosten: Jede zweite Abrechnung wird beanstandet!

Überprüfung der Betriebskosten kann Geld sparen
Überprüfung der Betriebskosten kann Geld sparen ©bilderbox.at
In der Abrechnung der Betriebskosten verstecken sich für Mieter oft überhöhte Kosten. Mit dem zweiten Wiener Betriebskostenspiegel der Mietervereinigung ist es möglich, die Wohnkosten zu überprüfen.

Der Betriebskostenspiegel 2009 der Mietervereinigung liegt mit aktualisierten Werten vor. Der Betriebskostenspiegel basiert auf dem Datenmaterial jener Abrechnungen, die der Mietervereinigung von ihren Mitgliedern zur Überprüfung vorgelegt wurden und bezieht sich auf die Betriebskosten in privaten Miethäusern. Der Durchschnittsbetrag der Gesamtbetriebskosten ist im vergangenen Jahr von 1,56 auf 1,60 Euro gestiegen. Die Teuerung von 2,5% liegt im Bereich der Inflationsrate.

“Mit dem Betriebskostenspiegel haben Mieter ein Instrument zur Hand, um selbstständig abschätzen zu können, ob die Betriebskostenabrechnung in ihrem Wohnhaus korrekt erfolgt. Mehr als 150.000 Zugriffe auf den Betriebskostenrechner unserer Website zeigen, dass dieses Angebot auch genutzt wird”, sagt der Präsident der Mietervereinigung Österreichs, Georg Niedermühlbichler.

“Nach wie vor beanstandet die Mietervereinigung jede zweite Betriebskostenabrechnung, die ihr zur Überprüfung vorgelegt wird”, sagt Nadja Shah, Bundesgeschäftsführerin der Mietervereinigung Österreichs. “Nach geltender Rechtslage erhalten ungerechtfertigt verrechnete Beträge nur jene Mieter zurück, die einen diesbezüglichen Antrag stellen. Leider nehmen pro Haus nur wenige Parteien die Chance war, sich ihr Geld zurückzuholen.”

Einzelergebnisse des Wiener Betriebskostenspiegels:
– Der wienweite Durchschnittswert (netto ohne Gemeinschaftsanlagen) liegt bei Euro 19,18/m2 im Jahr bzw bei Euro 1,60/m2 im Monat. Bei 70 m2 ergibt dies eine Kostenbelastung von Euro 1.342,60 netto im Jahr bzw. Euro 112,- netto im Monat.
– Die niedrigsten Werte finden sich im 4. Bezirk, die höchsten im 11. Bezirk.

Zulässige allgemeine Betriebskosten (nach § 21 – 24 MRG):
– Wasserversorgung und -entsorgung sowie regelmäßige Kontrollen (Eichung, Wartung und Ablesung von Wasserzählern sofern diese pro Wohnung angebracht sind.)
– Rauchfangkehrer
– Müllabfuhr
– Schädlingsbekämpfung
– Kanalräumung
– Beleuchtung des Stiegenhauses
– angemessene Feuer-, Haftpflichtversicherung und Versicherung gegen Leitungswasserschäden
– angemessene Versicherung gegen Glasbruch- und Sturmschäden, wenn die Hälfte der Mieter ihre Zustimmung dazu gibt
– Verwaltungskosten (für 2007: Euro 2,91. für 2008: Euro 2,9667 pro m2 und Kalenderjahr)
– Reinigungskosten
– öffentliche Abgaben des Hauses

Nicht zu den Betriebskosten zählen z.B.:
– Delogierungs- und Prozesskosten
– Kaminschleifen
– Reparaturrechnungen
– Mietzinsausfälle
– Unbestimmte Beträge wie “Spesen” oder “Diverses”

Auf der Homepage der MVÖ (www.mietervereinigung.at) kann mit Hilfe eines Betriebskostenrechners rasch ein Richtwert für die eigenen Betriebskosten ermittelt werden.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Betriebskosten: Jede zweite Abrechnung wird beanstandet!
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen