Beträge für den Unterhaltsvorschuss werden ab 1. Jänner erhöht
Den Unterhaltsvorschuss kann man beantragen, wenn ein Elternteil seiner Verpflichtung zur Unterhaltszahlung für ein Kind nicht nachkommt. Die Justiz fordert dann ihrerseits das Geld vom Unterhaltsschuldner zurück. Der Einbringungserfolg liegt derzeit laut Angaben des Ressorts bei etwa 50 Prozent.
Beträge werden erhöht
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses hängt vom Alter des minderjährigen Kindes ab und ist – abhängig von verschiedenen Faktoren – entweder mit einem Höchstbetrag begrenzt oder richtet sich nach festen Beträgen. Auch letztere werden mit 1. Jänner erhöht: Kinder, die bisher 192 Euro erhielten, bekommen dann 197 Euro. Der feste Betrag von 274 erhöht sich auf 281 Euro, jener von 356 auf 365 Euro und jener von 411 auf 421 Euro.
Unterhaltsvorschuss für maximal fünf Jahre
Der Unterhaltsvorschuss wird ab Beginn des Monats der Antragstellung für höchstens fünf Jahre gewährt und jeweils am 1. eines Monats im Voraus ausbezahlt.
Im Jahr 2012 wurden österreichweit rund 6.840 Anträge auf Unterhaltsvorschuss verzeichnet. Die Anzahl der Kinder, die einen solchen Vorschuss erhalten haben, lag 2012 (Stichtag 31.12.) bei rund 47.860. Im Jahr 2011 (letzte verfügbare Daten) wurden fast 119,4 Mio. Euro ausgezahlt, und zwar für rund 47.960 Kinder.
(APA/Red)