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Beteuert Schuldlosigkeit

Günther Kaufmann hat zu Beginn des Wiederaufnahmeverfahrens über den tödlichen Raubüberfall auf seinen Steuerberater Hartmut Hagen seine Schuldlosigkeit beteuert.

Zum Prozessbeginn vor dem Augsburger Landgericht erklärte der 57-Jährige, er habe nichts mit der Straftat zu tun. „Ich bin unschuldig“, sagte Kaufmann.

Der mit Fassbinder-Filmen berühmt gewordene Schauspieler war im November 2002 nach einem falschen Geständnis wegen Raubs mit Todesfolge zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Ein Jahr später gaben drei zufällig verhaftete Berliner Kriminelle den Überfall auf den Steuerberater zu. Sie wurden im November 2004 zu Freiheitsstrafen von zehneinhalb bis 14 Jahren verurteilt.

Das Räubertrio gab an, dass allein Kaufmanns inzwischen verstorbene Ehefrau Alexandra sie zu dem Überfall angestiftet habe. Der 60-jährige Steuerberater war am 1. Februar 2001 in seinem Haus in München an Fesseln und Knebeln erstickt.

Der damals rund 120 Kilogramm schwere Günther Kaufmann hatte der Polizei erklärt, er habe den Steuerberater zu Boden geschleudert, sei auf ihn gestürzt und habe ihn unabsichtlich erstickt. Im Prozess vor dem Schwurgericht München wurde er jedoch wegen Mordes zur Verdeckung eines Kreditbetrugs angeklagt.

Nach der Festnahme der drei Täter wurde Kaufmann im November 2003 aus dem Berliner Gefängnis entlassen. Kurz zuvor hatte er sein Geständnis widerrufen. Sein Verteidiger will jetzt für einen Freispruch kämpfen. Die Staatsanwaltschaft München hält jedoch weiterhin eine indirekte Beteiligung Kaufmanns an der Tat für möglich. Diese Auffassung hatte auch der Vorsitzende Richter des Landgerichts München im Prozess gegen die drei Berliner Täter geäußert; er bezeichnete den Schauspieler als „Drahtzieher im Hintergrund“.

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