Derzeit ist es nicht möglich, politische Abgeordnete im Nationalrat oder Landtag wegen Bestechung anzuklagen, da es kein Gesetz gibt, sagte dazu Christian Manquet, Abteilungsleiter in der Strafsektion und Autor des Entwurfs, am Mittwoch im Ö1-Morgenjournal.
Laut Manquet soll der Gesetzesentwurf noch vor dem Sommer in Begutachtung gehen und könnte schon im Herbst im Parlament beschlossen werden. Derzeit kann niemand für die Bestechung von Abgeordneten belangt werden. Maximal der Tatbestand der verbotenen Intervention kam bisher in seltenen Fällen zur Anwendung. Diese Gesetzeslücke soll nun in dem Entwurf auf Basis der UN-Konvention gegen Korruption geschlossen werden.
Das Gesetz soll allerdings nicht für Regierungsmitglieder gelten. Minister, Landeshauptleute oder Bürgermeister konnten schon bisher wegen Bestechung angeklagt werden, da sie im strafrechtlichen Sinn als Beamte gelten. Bestechung ist bisher im österreichischen Gesetz als klassisches Beamtendelikt behandelt worden. Geplant ist im Entwurf auch eine Erhöhung der Strafdrohung bei aktiver Erpressung. Die Grundstrafdrohung ist derzeit zwei Jahre, sie könnte auf drei Jahre angehoben werden. Auch an Antikorruptionsgesetzen für die Privatwirtschaft wird derzeit gearbeitet.