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Beruhigt in den Weihnachtsurlaub - die Tipps der Polizei

Die Weihnachtszeit wird oftmals mit Urlauben verbracht und die Briefkästen quellen über. Um "böses Erwachen" im neuen Jahr zu vermeiden, rät die Bundespolizeidirektion Wien:

Sorgen Sie dafür, dass sich eine Vertrauensperson während Ihrer Abwesenheit um Ihre Wohnung und Ihren Briefkasten kümmert. Ein übervoller Briefkasten signalisiert Ihre Abwesenheit und könnte eine Einladung für Einbrecher sein.

Bedenken Sie, dass Polizeistrafen auch in das Hausbrieffach zugestellt werden. Es handelt sich dabei um Anonymverfügungen – gegen diese ist kein Rechtsmittel möglich. Die Zahlungsfrist beträgt vier Wochen und das Gesetz sieht keine Verlängerung dieser Frist vor, bei Nichtbezahlen wird automatisch ein Verwaltungsstrafverfahren eröffnet. Wir erlauben uns daher darauf hinzuweisen, dass somit bei einer Ortsabwesenheit wegen Urlaubes keine Rechtsbasis für eine Verlängerung dieser Frist besteht. Die Vertrauensperson könnte somit mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Sie informieren.

Bei behördlichen Schriftstücken, die mittels RSa-Brief (Zustellung zu eigenen Handen) oder RSb-Brief (Zustellung auch an den Ersatzempfänger) zugestellt werden, erfolgt zuerst ein Zustellversuch an Ihrer Adresse, bei Abwesenheit ist der Brief am zuständigen Postamt zu hinterlegen.

Bedenken Sie, dass diverse Fristen – wie z.B. die Einspruchsfrist – mit dem Tag beginnt an dem dieses Schriftstück hinterlegt wird! Das Gesetz sieht bei einer nachvollziehbaren Abwesenheit – wie z.B. einem Urlaub – eine Verlängerung dieser Frist vor. Wir empfehlen daher Ortsabwesenheiten beim Postamt bekannt zu geben. Unabhängig davon empfehlen wir weiters, diverse Rechnungen z.B. von Beherbergungsbetrieben, als eventuelle Beweise aufzubewahren.

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