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Berufungs-Entscheidung im Fall Honsik

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) entscheidet heute, ob es bei der Strafe bleibt, die ein Schwurgericht vor über 15 Jahren wegen NS-Wiederbetätigung über Gerd Honsik verhängt hat.

Der Publizist Honsik war im Mai 1992 von Wiener Geschworenen in erster Instanz zu eineinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.

Er legte dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein, setzte sich dann allerdings nach Spanien ab. Die Nichtigkeitsbeschwerde wurde 1994 vom Obersten Gerichtshof (OGH) verworfen und das Berufungsverfahren in Folge der Nichtgreifbarkeit des Betroffenen abgebrochen.

Als Honsik im vergangenen August in Malaga verhaftet und Anfang Oktober ausgeliefert wurde, setzte das die Mühlen der Justiz wieder in Gang. Theoretisch ist auch eine Straferhöhung denkbar, denn auch der Staatsanwalt hatte seinerzeit gegen die in seinen Augen zu geringe Strafe berufen.

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