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Berufung gegen Kannibalen-Urteil

Nach der Verurteilung des „Kannibalen von Rotenburg“ zu achteinhalb Jahren Haft wegen Totschlags hat die Staatsanwaltschaft Kassel Revision eingelegt.

Die Anklage halte am Mordvorwurf fest, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit. Ob die Verteidigung ebenfalls Revision einlege, sei noch offen, sagte Anwalt Harald Ermel. Er hatte auf Tötung auf Verlangen plädiert. Das Landgericht hatte den angeklagten Armin Meiwes schuldig befunden, einen Berliner Ingenieur getötet und gegessen zu haben.

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