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Berufsverbot nach Kindesmissbrauch: Maßnahmen gegen Ersttäter

Zadic fordert beim Thema Kinderschutz auch Maßnahmen gegen Ersttäter.
Zadic fordert beim Thema Kinderschutz auch Maßnahmen gegen Ersttäter. ©REUTERS/Lisa Leutner
In der Diskussion um ein Berufs- und Tätigkeitsverbot für wegen Kindesmissbrauchs Vorbestrafte in der Kinder- und Jugendarbeit erinnert Justizministerin Alma Zadić auf Maßnahmen, die gegen Ersttäter wirksam sind.

"Änderungen im Strafrecht alleine wären zu wenig, weil diese nur Wiederholungstäter erfassen würden", sagte Zadić nach einem Arbeitsgespräch mit Kinderschutzorganisationen.

Zadić zu Kinderschutz: "Änderungen im Strafrecht alleine zu wenig"

Die Ministerin verwies auf die Forderung nach einer Kinderschutz-Offensive mit bundesweit verbindliche Qualitätskriterien inklusive Kinderschutzkonzepte sowie einer Kinderrechte-Kampagne. "Kinder haben ein Recht, ihre Freizeit unbeschwert und in Sicherheit zu verbringen. Und Eltern haben ein Recht zu wissen, dass ihre Kinder sicher sind. Wir als Bundesregierung müssen dafür den richtigen Rahmen schaffen", betonte Zadić. Die Kinderschutzorganisationen hätten bereits umfangreiche Lösungen und Konzepte erarbeitet. Diese sollten gehört werden.

Forderung nach Berufsverbot für wegen Missbrauchs Vorbestrafte

Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) und Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) hatten sich für ein generelles Berufs- und Tätigkeitsverbot für wegen Kindesmissbrauchs Vorbestrafte in der Kinder- und Jugendarbeit ausgesprochen und einen entsprechender Gesetzesentwurf angekündigt. Anlass war der Fall eines Mannes, der nach einer getilgten Vorstrafe wegen Kindesmissbrauchs mehrtägige Ferien-Camps für Kinder veranstaltet und bis vor kurzem für den Alpenverein (ÖAV) Outdoor-Kurse für Acht-bis Zwölfjährige geleitet hat.

(APA/Red)

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