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Bermuda-Dreieck unter 16 Jahren trocken

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Breitschultrige Türsteher wachen vor den - vor allem bei Jugendlichen - beliebten Lokalen in der Wiener City. Und "vermiesen" den ganz jungen die geplante Fete.

Die dunkel bekleideten, finster blickenden Männer sind nämlich nicht nur da, um etwaigen Randalierern den Zutritt zu verweigern, sondern auch, um die Einhaltung des „Gesetzes zum Schutz der Jugend“ zu garantieren. Sie achten sehr genau auf das Alter der potenziellen Gäste: Wer zu jung aussieht, muss den Ausweis zücken. Wer zu jung ist, muss gehen.

Die APA hat bei einem Lokalaugenschein durchwegs positive Eindrücke gesammelt. Lokalbesitzer in der Wiener Innenstadt scheinen sich an Paragraf 11 des Wiener Jugendschutzgesetzes zu halten, der besagt: „Der Konsum von Alkohol und Tabakwaren ist jungen Menschen in der Öffentlichkeit bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres verboten.“ Diesen Eindruck bestätigen auch zwei Streifenbeamte, die am Schwedenplatz ihren Dienst versehen. In den vergangenen zwei Jahren seien deutlich weniger Probleme mit unter 16-Jährigen verzeichnet worden. Nicht zuletzt sei das eine Folge konsequenter Kontrollen in Wien und speziell im viel frequentierten Bereich zwischen Donaukanal und Stephansplatz.

Der Strafrahmen für die Übertretung des Wiener Jugendschutzgesetzes liegt für Gastronomen zwischen sieben und 15.000 Euro. Auf Grund dessen und der Tatsache, dass Marktamt und Polizei vermehrt kontrollieren, achten die Barbesitzer anscheinend besonders darauf, an wen sie berauschende Getränke ausschenken. „Wir können es uns nicht leisten, Alkohol an unter 16-Jährige zu verkaufen. Die Strafen sind viel zu hoch“, sagt ein Kellner der Innenstadtbar „Swizzl“.

„Wir können nicht verhindern, dass unter 16-Jährige durchschlüpfen, aber wir kontrollieren sehr genau“, versichert der Türsteher, der vor dem Kultlokal „Steinzeit“ beim Schwedenplatz steht. Allabendlich versuchen Teenager in Wiens bekanntester Fortgehmeile an Alkohol zu kommen. Manche sogar mit Hilfe ihrer Eltern: „Wir hatten Gäste, die deutlich zu jung waren. Aber sie legten uns eine Bestätigung ihrer Eltern vor, die mit dem Alkoholkonsum ihrer Kinder einverstanden waren. Sie bekamen trotzdem nichts zu trinken“, erzählt ein Kellner des Lokals.

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