“Grundsätzlich ist der Krampus für die von ihm verursachten Schäden verantwortlich. Wenn er aufgrund seiner Verkleidung im Nachhinein nicht identifiziert werden kann, haftet der Veranstalter”, erklärte ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Zusätzlich hat der Veranstalter für Sicherheit zu sorgen, indem er eine ausreichende Anzahl von Ordnern bereitstellt. Bei einem Umzug mit etwa 60 Krampussen reichen nach Judikatur der österreichischen Gerichte drei Ordner für die Erfüllung der Sicherungspflicht.
Besucht man einen Perchtenlauf, handelt man dabei grundsätzlich auf eigene Gefahr. “Wird man beispielsweise als Zuschauer bei Krampusumzügen geschlagen oder verletzt, hat man nicht in jedem Fall Anspruch auf Schadenersatz”, sagt Pronebner. Denn nach Ansicht der Gerichte ist es Teil des Brauchtums, dass Zuschauer von den Krampussen auf einen freien Platz gezerrt und “gebeutelt” werden. Für viele ist eben das Anreiz dazu, solch eine Veranstaltung zu besuchen. “Eine Rechtfertigung für ausufernde Grobheiten, Verletzungen oder Sachbeschädigungen liefert die Brauchtumspflege aber keineswegs”, so die Juristin.
“Mit der Krampuskluft ist man einerseits dunkel gekleidet und andererseits hat man durch die Maske ein eingeschränktes Sichtfeld. Oft ist auch Alkohol mit im Spiel. Autofahrer sollten deshalb besonders vorsichtig und aufmerksam fahren, um Unfälle zu vermeiden”, erklärte Pronebner.
Nach der Straßenverkehrsordnung muss eine Krampus-Gruppe bei Dämmerung und Dunkelheit im Sinne der Sicherheit entsprechend beleuchtet werden. “Das kann durch ein mitfahrendes Fahrzeug geschehen oder mit Lampen auf allen Seiten der Gruppe, die weiß nach vorne und rot nach hinten leuchten”, erklärte die Juristin. Wer mit seinem Auto auf eine Gruppe “Kramperl” trifft, sollte unter Einhaltung eines ausreichenden seitlichen Sicherheitsabstands im Schritttempo vorbeifahren.