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Berichtspflicht in Strafverfahren wird lockerer

Die Berichtspflicht soll gelockert werden.
Die Berichtspflicht soll gelockert werden. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Das Justizministerium will die Berichtspflicht in Strafverfahren lockern. Bisher lieferten die Staatsanwälte etwa 181 Berichte im Ibiza-Verfahren.

Das Justizministerium wird "in Bälde" einen Gesetzesvorschlag zur Reduktion der Berichtspflichten in Strafverfahren vorlegen. Daran wird schon länger gearbeitet, die ehemalige Korruptionsstaatsanwältin Christine Jilek brachte das Thema im Ibiza-Untersuchungsausschuss jetzt neuerlich aufs Tapet. Im Ibiza-Verfahren gab es laut "Wiener Zeitung" (Freitag-Ausgabe) bisher 181 Berichte der Staatsanwälte.

"Störfeuer" seitens der Politik

Jilek hat am Mittwoch im U-Ausschuss "Störfeuer" bei den Ibiza-Video-Ermittlungen kritisiert und gefordert, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft aus dem "politischen Korsett" zu befreien.

Justizministerin Alma Zadic (Grüne), aktuell in Babypause, hat seit Amtsantritt angekündigt, dass sie Verfahren beschleunigen und auch die Berichtspflichten zurücknehmen - also das "Korsett" lockern - will. "Die Vorarbeiten für eine Gesetzesänderung sind bereits weitestgehend abgeschlossen", teilte das Justizministerium jetzt mit. Die Berichtspflichten der ermittelnden Staatsanwälte an das Ministerium und an die Oberstaatsanwaltschaften sollen zurückgenommen werden.

181 Berichte zum Ibiza-Verfahren

Das Justizministerium hat laut "Wiener Zeitung" die im Ibiza-Verfahren erstatteten Berichte genau analysiert. Demnach wurden bisher 181 Berichte erstattet, 16 davon aufgrund aufsichtsbehördlicher Aufträge der Oberstaatsanwaltschaft und 17 nach Auftrag des Justizministeriums. 58 Berichte erfolgten aufgrund parlamentarischer Kontrollrechte (22 zu parlamentarischen Anfragen und 36 auf Anforderung des U-Ausschusse). Die restlichen 90 Berichte hat die WKStA "unaufgefordert aufgrund der gesetzlichen Berichtspflichten erstattet".

Einige Schritte zur Verfahrensbeschleunigung hat Zadic bereits gesetzt: Die Zahl der Planstellen in der WKStA wurde um zehn Prozent erhöht. Eine Evaluierung von Großverfahren wurde eingeleitet und eine "innere Gewaltenteilung" im Ressort durch die Trennung in eine Sektion für Straflegistik und für Einzelstrafsachen - beides zusammen früher in der Hand Christian Pilnaceks - vorgenommen.

Berichtspflichten zu Ermittlungen gegen Gernot Blümel

Aufgrund des medialen Interesses an dem Verfahren rund um Gernot Blümel und die Einhaltung der internen Berichtspflichten hält die Sektionschefin Barbara Göth-Flemmich fest: "Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft muss in Fällen von öffentlichem Interesse zumindest drei Tage vor Durchführung einer geplanten Maßnahme an die Oberstaatsanwaltschaft Wien berichten. Im vorliegenden Fall musste die Durchführung der Maßnahme aufgrund des medialen Bekanntwerdens des Beschuldigtenstatus aus kriminaltaktischen Gründen jedoch vorgezogen werden. Es war daher nicht mehr möglich, die 3-Tages-Berichtspflicht einzuhalten. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft informierte die Oberbehörden daher am Mittwoch über das notwendige Vorziehen der Hausdurchsuchung. Die Oberbehörden wurden somit im Vorfeld über die geplante Hausdurchsuchung informiert. Diese Information war angesichts der Dringlichkeit ausreichend."

(APA/red)

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