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Berichtspflicht für Experten einfachgesetzlich machbar

Berichtspflicht benötigt keine Verfassungsänderung.
Berichtspflicht benötigt keine Verfassungsänderung. ©APA
Die Umsetzung der geplanten Ausweitung der Berichtspflichten der Nachrichtendienste könnte laut Experten mit einfacher Mehrheit möglich sein.

Es brauche wohl keine Verfassungsänderung, betonten Verfassungsexperten im Ö1-“Mittagsjournal”. Aus dem Kanzleramt hieß es zur APA, es werde auf die Ausgestaltung ankommen. Die FPÖ untermauerte, es gebe in dieser Frage in der Koalition absoluten Konsens.

Keine Verfassungsbestimmung

Der Verfassungsrechtler Walter Berka von der Universität Salzburg sagte am Donnerstag gegenüber dem ORF-Radio, er hätte keine Bedenken, dieses Vorhaben einfachgesetzlich zu realisieren. So sei ja auch die Ressortverteilung selbst und die Aufgabenverteilung durch ein einfaches Gesetz (Ministeriengesetz) geregelt. “Eine Verfassungsbestimmung ist meines Erachtens nicht geboten”, sagte er.

Denn er glaube, dass es “schon die Gesamtverantwortung der Bundesregierung berührt, sicherheitspolitisch relevante Informationen zu erhalten”, so Berka. Daher meint er, “dass es gute Gründe für eine solche Ausgestaltung der Berichtspflicht geben” könnte.

Minister unterliegen keinen Weisungen

Ähnlich sieht das auch Theo Öhlinger von der Universität Wien: Es gebe zwar rechtliche Schranken, diese seien aber lösbar. “Wir haben in Österreich Ministerverantwortlichkeit: Jeder Minister ist für seinen Bereich im Prinzip alleine verantwortlich – und unterliegt vor allem keinen Weisungen des Bundeskanzlers”, sagte er zu Ö1.

Es gebe aber “verschränkte Zuständigkeiten zwischen mehreren Bundesministerien und auch dem Bundeskanzleramt”, so Öhlinger. So gebe es Bereiche, die einzelne Minister nur im Einvernehmen mit einem anderem Minister erledigen können. “Und eine ähnliche Konstruktion lässt sich sicher auch hier finden.” Eine Zweidrittelmehrheit braucht es dazu seiner Meinung nach nicht: “Mit Verfassungsmehrheiten könnte man natürlich noch mehr machen, aber es gibt Lösungen mit einfacher Mehrheit.”

“Ministerverantwortlichen müssen gewahrt bleiben”

Auch der Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk von der Sigmund Freud Privatuniversität sieht keine Notwendigkeit für eine Verfassungsbestimmung: “Wenn es nur darum geht, dass Informationen von den Geheimdiensten an die Regierungsspitze fließen, dann ist keine Zweidrittelmehrheit nötig.” Sollte es aber um mehr gehen, etwa dass auch der Bundespräsident eingebunden wird oder Rückfragen oder Interventionsmöglichkeiten in Form von Aufträgen geschaffen werden sollen, “dann braucht man stärkere rechtliche Instrumente bis hin zu einer Verfassungsänderung”. Heikel wäre es seiner Meinung nach auch, sollten Geheimdienste ohne Einbindung des jeweiligen Ministers direkt an die Regierungsspitze berichten: “Denn die Ministerverantwortlichkeiten müssen in jedem Fall gewahrt bleiben.”

Seitens des Bundeskanzleramtes hieß es auf APA-Anfrage, es werde von der konkreten Ausgestaltung der Berichtspflicht abhängen, welche gesetzlichen Änderungen notwendig sind. Man werde dies nun intern diskutieren. Bis zum Sommer soll ein Gesetzesvorschlag am Tisch liegen. Auf FPÖ-Seite hieß es dazu, die Reform werde im Innenministerium im Rahmen der BVT-Reform wie geplant umgesetzt.

“Keinerlei Konflikte”

FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker betonte unterdessen via Aussendung, es gebe keinerlei Konflikte in der Koalition zu diesem Thema. “Es scheint für die Medien in diesem Land in den letzten Tagen zum guten Ton zu gehören, einen angeblichen Unfrieden in der Koalition herbeizuschreiben und dabei sämtliche Fakten außen vor zu lassen”, meinte er. Behauptungen, Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) würde Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) das Vertrauen entziehen und ihn entmachten, indem er sich zukünftig direkt von den Geheimdiensten berichten lässt, seien falsch.

Vielmehr solle hier “ganz klar ein von FPÖ und ÖVP erarbeiteter Punkt im Regierungsprogramm umgesetzt werden”. Darin sei gemeinsam festgelegt worden, “dass Berichtspflichten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, des Heeres-Nachrichtenamtes und des Abwehramtes an den Bundeskanzler und den Vizekanzler eingerichtet werden”. Die Einführung einer Berichtspflicht der Geheimdienste an den Bundeskanzler, als auch an den Vizekanzler sei “logisch und nachvollziehbar”, so Hafenecker.

(APA)

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