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Berger mit Maßnahmen gegen Kindesmisshandlung

Ihre Pläne für verstärkte Maßnahmen gegen Gewalt an Kindern hat Justizministerin Berger präzisiert. Demnach sollen besonders geschulte Staatsanwälte bei Misshandlungsfällen eine Schnittstellenfunktion übernehmen.

Bei der Anzeigepflicht sollen schwammige Ausnahmen ausgemerzt werden, damit “Pannen” wie im Fall Luca nicht mehr vorkommen.

Die aktuellen Fälle hätten gezeigt, dass weitere Verbesserungen im Bereich Gewaltschutz dringend notwendig seien, betonte Berger. Wichtiges Thema dabei ist die viel diskutierte Anzeigepflicht. Die derzeitige Situation sei aufgrund unterschiedlicher Regelungen für Berufsgruppen und schwammiger Ausnahmen “nicht sehr befriedigend”. Für eine geordnete Vorgangsweise sei eine Vereinheitlichung notwendig, die unklaren Sonderregelungen müssten zurückgedrängt werden.

Als Beispiel nannte die Ministerin das Ärztegesetz. Mediziner können bei nahen Angehörigen als Täter eine Anzeige zum Wohl des Opfers unterlassen, wenn es eine Zusammenarbeit mit dem Jugendamt gibt. Die Situation werde dabei oft falsch eingeschätzt, erläuterte Berger. Geschaffen worden sei die Ausnahme, um die Angst zu nehmen, verletzte Kinder ins Spital zu bringen.

Wie genau die neue Anzeigepflicht aussehen soll, steht noch nicht fest. Wichtig bei der Gesetzesänderung sei auf jeden Fall die Frage, wann genau ein Fall der Polizei gemeldet werden muss. “Es muss auf jeden Fall die Sicherheit des Opfers sichergestellt werden”, betonte die Ministerin.

Einzelne Staatsanwälte sollen speziell für Fälle von Gewalttaten im sozialen Nahraum ausgebildet werden. Ihre Aufgabe sei es, Kinder vor allem vor weiterer Gewalt zu schützen. An jeder größeren Anklagebehörde werden in den kommenden Monaten entsprechende Kräfte ausgebildet. Neben der Untersuchungshaft sollen auch gelindere Mittel wie Kontaktverbote, Wegweisungen sowie Anti-Gewalt-Trainings angeordnet werden können.

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