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Beratungen: Corona und Pilnacek beschäftigen den VfGH

Der VfGH befasst sich mit Corona und Pilnacek.
Der VfGH befasst sich mit Corona und Pilnacek. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Bei den dreiwöchigen Beratungen des VfGH stehen einmal mehr Anträge im Mittelpunkt, mit denen Corona-Maßnahmen angefochten werden. Gleich zweifach beschäftigt auch der suspendierte Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek.

Mit dem Salzburger Ex-Bürgermeister Heinz Schaden steht ein weiterer prominenter Fall im Fokus. Als neuer Verfassungsrichter mit dabei ist Michael Mayrhofer, er wird zu Mittag angelobt.

Mehrere Beschwerden gegen Corona-Maßnahmen

Zum Themenbereich Covid-19 zählt die Beschwerde einer Mittelschülerin gegen Schichtbetrieb und Mund-Nasen-Schutz-Pflicht im April und Mai an Mittelschulen, AHS-Unterstufen und Polytechnischen Schulen. Sie sieht sich in mehreren Grundrechten verletzt, insbesondere in jenem auf Bildung und auf geistige und körperliche Integrität.

Gegen das Verbot der Speiseabholung aus Skihütten im Winter 2020/21 richtet sich der Antrag eines Hüttenbetreibers von der Wurzeralm. Er kritisiert eine Schlechterstellung gegenüber anderen Gastrobetrieben.

Zwei Anträge vom suspendierten Sektionschef Pilnacek

Vom suspendierten Sektionschef Pilnacek kommen gleich zwei Anträge. Einerseits wendet er sich gegen die Übermittlung seiner Handy-Chatprotokolle an den Ibiza-U-Ausschuss, aus denen in der Folge Medien zitiert haben. Er sieht sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt.

Andererseits wendet sich Pilnacek gegen sein Suspendierungserkenntnis durch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG). In der Beschwerde wird argumentiert, dass die Beweise dafür rechtswidrig, nämlich aufgrund verfassungswidriger Bestimmungen insbesondere der Strafprozessordnung und des Informationsordnungsgesetzes, erhoben worden seien.

Weiterer Fall zu Salzburgs Ex-Bürgermeister Schaden

In einem aus den Juni-Beratungen fortgeführten Fall geht es um Salzburgs Ex-Bürgermeister Heinz Schaden und die Aberkennung seiner Politikerpension nach seiner Untreue-Verurteilung. Er hält Bestimmungen des Salzburger Bezügegesetzes 1992 in mehrfacher Hinsicht für verfassungswidrig, etwa die wesentlich härteren pensionsrechtlichen Nachteile für pensionierte Politiker (als für aktive Politiker oder Beamte).

Mit dem Ibiza-U-Ausschuss hat auch eine weitere Beschwerde wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu tun, die ebenfalls schon im Juni Thema war: Die Unternehmerin Kathrin Glock fühlt sich durch dort gefallene Äußerungen der NEOS-Abgeordneten Stephanie Krisper im Recht auf Ehre und Schutz des wirtschaftlichen Rufes verletzt.

Als Verfassungsrichter mit dabei ist erstmals der Linzer Verwaltungsrechtler Michael Mayrhofer. Seine Ernennung durch den Bundespräsidenten war am Mittwoch im Amtsblatt der "Wiener Zeitung" publiziert worden, zu Mittag sollte er angelobt werden. Mayrhofer übernimmt den zuletzt vakanten Posten von Ex-ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter. Er war zuvor schon Ersatzmitglied des VfGH. Wer ihm in dieser Position nachfolgen wird, ist noch offen.

(APA/Red)

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