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Belvedere: Rechtsgutachten sah keinen Bedarf zu Entlassung Hussleins

Das Belvedere in Wien.
Das Belvedere in Wien. ©APA (Sujet)
Kulturminister Thomas Drozda (SPÖ) hat ein Rechtsgutachten zu den Compliance-Verletzungen von Belvedere-Direktorin Agnes Husslein-Arco einholen lassen. Dieses setzt sich mit einer möglichen Entlassung auseinander. Aus dem Bericht geht hervor, dass Gutachter Thomas Angermair, der bereits in der Burgtheater-Causa tätig war, Drozda von einer Entlassung abriet.

Ausgehend von dem – durch das Belvedere-Kuratorium in Auftrag gegebenen – BDO-Bericht wurde in dem Gutachten der Kanzlei Dorda Brugger Jordis, in der Angermair Partner ist, eine mögliche Entlassung rechtlich evaluiert. Grundsätzlich seien die von Husslein auch zugegebenen Verfehlungen zwar geeignet, eine Entlassung auszusprechen, dies gelte jedoch “insoweit nicht, als die jeweiligen Handlungen (i) mit (konkludenter) Zustimmung des Kuratoriums erfolgten und/oder (ii) dem Kuratorium zumindest bereits seit Längerem bekannt waren, ohne entsprechend geltend gemacht zu werden”, heißt es in dem Rechtsgutachten.

Belvedere: Rechtsgutachten sah “Verwirkung eines Entlassungsgrunds”

Zudem sei eine Entlassung immer nur dann berechtigt, “wenn der Entlassungsgrund ein solches Gewicht hat, dass es dem Dienstgeber die Weiterbeschäftigung für die restliche Vertragslaufzeit gänzlich unzumutbar macht”. Die sei im konkreten Fall nicht der Fall, da Husslein gegenüber dem Kuratorium eine Schadenswiedergutmachung ausgesprochen hat, die vom Kuratorium als Voraussetzung für eine Weiterbeschäftigung gefordert worden war. Damit sieht das Rechtsgutachten eine “Verwirkung eines allfälligen Entlassungsgrunds” sowie keine Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung.

Der Kulturminister könne nur dann einen Geschäftsführer abberufen, wenn entweder eine Zweidrittelmehrheit des Kuratoriums dies beantragt, oder aber das Kuratorium säumig ist und Gefahr in Verzug vorliegt. Daher bestehe “aus rechtlicher Sicht derzeit sohin weder ein Handlungsbedarf noch eine gesetzlich vorgesehene Möglichkeit der Abberufung”.

Bezüglich der von der freigestellten Belvedere-Prokuristin Ulrike Gruber-Mikulcik getätigten Anzeige Agnes Hussleins bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft gibt es indes vorerst keine Neuigkeiten. Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft auf APA-Anfrage sagte, werde die Anzeige derzeit geprüft. Ob Anklage erhoben wird, sei noch nicht entschieden.

Zinggl: “Minister hat ein Zeichen gesetzt”

Die Entscheidung von Kulturminister Thomas Drozda (SPÖ), die Führung des Belvedere neu auszuschreiben, ist am Mittwoch auf Zustimmung bei den Grünen gestoßen. “Der Minister hat ein Zeichen gesetzt, dass ethische Verfehlungen und Verstöße gegen unerlässliche Verhaltensregeln keinen Platz in den Kultureinrichtungen der Republik haben”, beschied Kultursprecher Wolfgang Zinggl.

Drozda habe erkannt, dass eine Missachtung von ethischen Grundsätzen die Kunst schwäche. “Er stellt sich damit gegen jene Lobby, die eigene Spielregeln für sich und das Kulturmanagement reklamiert”, so Zinggl: “Diese Entscheidung ist nicht zuletzt auch eine Anerkennung all derer, die im Kulturbetrieb korrekt arbeiten ohne eigene Vorteile und Befindlichkeiten mitzudenken.”

>> Belvedere wird neu aufgestellt

(apa/Red)

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