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Bekenntnis für Nachwuchs

Der derzeit in Tallinn tagende 29. Ordentliche Kongress der Europäischen Fußball-Union (UEFA) hat am Donnerstag in Sachen Nachwuchsförderung entscheidende Weichen für die Zukunft gestellt.

Das Forum nahm einstimmig jenen Vorschlag des Exekutiv-Komitees an, der den Vereinen den verpflichtenden Einbau von eigenen Talenten in die Kampfmannschaft für die Champions League und den UEFA-Cup vorschreibt. Die UEFA bat ihre 52 Mitgliedsverbände, diese Regelung auch in ihren nationalen Bewerben einzuführen. Die neue Bestimmung tritt ab der Saison 2006/07 in Kraft und wird nach einem bestimmten Schlüssel schrittweise umgesetzt. Im Spieljahr 2006/07 müssen von den nominierten 25 A-Kaderspielen mindestens je zwei Plätze von aus der vereinseigenen bzw. einer Jugend-Akademie eines anderen Klubs aus demselben Verband stammenden Akteure eingenommen werden. In den folgenden zwei Saisonen wird diese Nachwuchs-Quote dann auf drei (2007/08) bzw. vier (2008/09) erhöht.

Die UEFA-Definition des “heimischen Spielers” trifft auf alle Talente zwischen 15 und 21 Jahre zu, die in dem jeweilen Land mindestens drei Jahre lang ununterbrochen fußballerisch gefördert wurden. Ihr Nationalität spielt dabei keine Rolle. “Die beschlossene Regelung ist von fundamentaler Bedeutung für die Zukunft des Fußball. Wir tragen eine hohe Verantwortung, es kann gar nicht genug getan werden, junge Spieler zu fördern”, sagte UEFA-Vizepräsident Per Ravn Omdal in Tallinn.

Die 52 UEFA-Mitgliedsländer – Österreichs Delegation in der estnischen Hauptstadt führte ÖFB-Präsident Friedrich Stickler an – verfassten eine Erklärung, worin sie den UEFA-Beschluss befürworten. Sie betonten, dass die Förderung und Entwicklung von jungen Spielern für das Wohl des Fußballs von größter Bedeutung seien.

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