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Beinamputation in Tirol: Weiterer Arzt involviert

Das Bezirkskrankenhaus in St. Johann in Tirol
Das Bezirkskrankenhaus in St. Johann in Tirol ©APA
Nach dem folgenschweren medizinischen Kunstfehler, bei dem einer 91-Jährigen im Krankenhaus in St. Johann das falsche Bein amputiert worden war, hat der Ärztliche Direktor, Norbert Kaiser, nun die Ergebnisse der externen Untersuchung bekannt gegeben. Demnach soll ein weiterer Arzt am Vortag der Operation beim Erstellen des OP-Programms bereits das falsche Bein zur Abnahme ausgeschrieben haben.

Am Operationstag selbst hätten sich schließlich alle involvierten Mitarbeiter auf diese Angaben verlassen. Besagter Arzt steht laut Kaiser derzeit unter chefärztlicher Aufsicht, wurde aber nicht suspendiert. “Durch diesen Eintragungsfehler war die Grundlage für die Katastrophe gelegt”, betonte Kaiser. Der betroffene Operateur habe zudem verabsäumt, sich mit der Krankenakte, in der das Bein immer richtig dokumentiert worden sei, vertraut zu machen. Auch habe er es unterlassen, die unterschrieben Einverständniserklärung zu kontrollieren.

Dem Prüfbericht des deutschen Unternehmens zufolge habe eine “komplexe Entstehungsgeschichte” zu dem fatalen Ergebnis geführt. Es sei zu einer “Kumulierung geringfügiger Faktoren” gekommen, die sich in ihrer Kombination negativ ausgewirkt hätten. Zusätzlich habe die Überprüfung “Schnittstellenproblematiken” zutage gefördert. Die betroffenen Mitarbeiter hätten zu sehr auf das gesprochene Wort vertraut und verabsäumt, nochmals in die Krankenakte zu schauen.

Am 16. Juni war einer Frau das falsche Bein amputiert worden. Die 91-Jährige litt an einer Gefäßerkrankung, die eines ihrer Beine stark in Mitleidenschaft gezogen hatte. Die Mediziner hätten unmittelbar nach dem Eingriff festgestellt, dass aus Versehen das gesunde Bein der Patientin unterhalb der Hüfte abgenommen wurde. Wenige Tage später mussten die Ärzte ein weiteres Mal operieren und dann das tatsächlich kranke Bein abnehmen. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck nahm vergangene Woche Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung auf.

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