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Beim "Strip-Pokern" Zehnjährige missbraucht

In ihrem Tagebuch hat ein Mädchen aus Salzburg den sexuellen Missbrauch durch den Ehemann ihrer Schwester während eines "Strip-Pokers" im Juni 2004 geschildert.

Die Mutter der damals Zehnjährigen fand die Notizen heuer im März zufällig beim Entrümpeln des Kellers und zeigte den Vorfall an. Das mittlerweile geschiedene Ehepaar gestand die Tat am Mittwoch vor einem Salzburger Schöffengericht (Vorsitz: Richter Roland Finster) zum Teil auch ein. Der 41-jährige Türke erhielt 24 Monate Haft, 18 Monate davon bedingt. Die 27-jährige Salzburgerin wurde als Beitragstäterin zu 18 Monaten bedingt verurteilt.

Die Zehnjährige war damals zu Besuch bei dem Ehepaar, “sie stand unter ihrer Aufsichtspflicht”, betonte StaatsanwältinBarbara Feichtinger. In der Wohnung im Flachgau soll reichlich Alkohol geflossen sein, auch das Mädchen trank ein Mixgetränk aus Wein und Cola. Wer bei dem Kartenspiel verlor, musste ein Glas Wein trinken und ein Kleidungsstück ausziehen. So lange, bis alle in der Unterwäsche da standen.

Der türkische Staatsbürger soll dann das Mädchen zum Oralverkehr gezwungen haben, ergab die kontradiktorische Einvernahme der mittlerweile 16-Jährigen. Ihre Schwester habe sie noch mit den Worten “sei nicht so fad” bestärkt. “Danach hatten die beiden vor den Augen des Kindes Geschlechtsverkehr”, warf die Staatsanwältin den Angeklagten vor.

Die gerichtliche Einvernahme der Beschuldigten gestaltete sich schwierig. Zuerst bekannte sich der Angeklagte zu allen Punkten der Anklage – schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und sittliche Gefährdung von Personen unter 16 Jahren – schuldig. Dann meinte er, die Zehnjährige habe ihn zum Oralverkehr aufgefordert. Als ihm die Staatsanwältin vorhielt, er wolle “alles schön reden”, zeigte er sich erneut zur Gänze geständig. “Nein, sie hat nicht darum gebettelt.”

Die Angeklagte konnte sich noch erinnern, dass sie ihrer kleinen Schwester “ein Glas Alkohol” gegeben und ihr Ex-Mann das Mädchen massiv bedrängt habe. Ihr selbst sei nach zwei, drei Gläsern Sangria schwindlig geworden. Sie wisse nur noch, dass sie ihre kleine Schwester – “sie war wie eine Tochter für mich” – aus der Schusslinie bringen wollte und deshalb mit ihren Mann Geschlechtsverkehr hatte. “Ob meine Schwester uns dabei beobachtet hat, weiß ich nicht mehr.”

Seit diesem Vorfall habe sich sein bisher unbescholtener Mandant immer wohl verhalten, führte der Verfahrenshelfer, Rechtsanwalt Franz Essl, ins Treffen. “Es ist auch positiv aufzufassen, dass das Sexualopfer an der Hauptverhandlung als Zuhörerin teilnimmt.” Die Verteidigung und die Staatsanwältin erbaten drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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