Bei Zellenbrand verletzter Schubhäftling: Zustand noch immer kritisch
Der junge Marokkaner war seit 14. Dezember in Haft, nach vier Tagen, am 18. Dezember, trat er in Hungerstreik. Sein Gesundheitszustand sei nach mehr als einer Woche, am Tag des Brandes, aber nicht gefährdet gewesen, sagte eine Polizeisprecherin am Mittwoch.
Der 17-Jährige wollte mit dem Hungerstreik seine Freilassung erzwingen. Er sei in regelmäßigen Abständen ärztlich untersucht und als haftfähig eingestuft worden, so die Exekutive.
Die Feuerursache ist weiterhin unklar. Als Brandherd gilt eine Matratze – ein technischer Defekt sei aber bereits ausgeschlossen, hieß es vonseiten der Polizei. Da sich der Nordafrikaner alleine in der Zelle befand, sei es möglich, dass der Insasse das Feuer selbst gelegt hat oder mit einer Zigarette eingeschlafen ist. Die Ermittlungen konzentrieren sich daher auf die Aussage des 17-Jährigen, dieser konnte dazu bis jetzt aber nicht einvernommen werden.