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Bei Nichtigkeit zahlt der Hersteller

Österreich - Bei einer Vertragsverletzung seitens der Eurofighter GmbH, muss der Jet-Hersteller die von Österreich bisher getätigten Investitionen zurückzahlen und eine Zwischenlösung finanzieren. Güteprüfung könnte verschoben werden

Generalmajor Peter Steiner, Leiter der Gruppe Revision im Verteidigungsministerium, hatte gestern im Ausschuss ausgesagt, dass Österreich zur Vorbereitung auf die Eurofighter bereits über 200 Mio. Euro an Investitionen getätigt habe.

Pilz meint, der von Steiner erweckte Eindruck, dass diese Investitionen bei einem Storno verlorenen wären, sei „vollkommener Unsinn“. Im Vertrag sei geregelt, dass der „frustrierte Aufwand“ vom Bieter zu ersetzen sei, wenn die Republik etwa auf Grund von Schmiergeldzahlungen vom Vertrag zurücktritt. Systemspezifische Investitionen, wie Simulatoren und Ausbildungskosten, müssten zu 100 Prozent zurückerstattet werden, meint Pilz. Die Eurofighter GmbH müsste sogar eine Zwischenlösung mit anderen Fliegern finanzieren.

Konkret bezieht er sich auf Punkt c) der Ziffer vier in den Verhaltensregeln. Darin heißt es, bei Verletzung der Verhaltensregeln hafte der Bieter solidarisch mit allfälligen weiteren Mitgliedern seiner Bietergemeinschaft für sämtliche Schäden des Auftraggebers, insbesondere für jeglichen frustrierten Aufwand sowie alle Kosten zweckmäßiger Ersatzvornahmen. Der „frustrierte Aufwand“ seien die Investitionen und die „zweckmäßigen Ersatzvornahmen“ die Zwischenlösung, erklärte Pilz.

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