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Behindertenparkplätze falsch besetzt

Symbolbild &copy bilderbox
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Drei von fünf Behinderten-Parkplätze sind von Nicht-Behinderten blockiert. Dieses Ergebnis haben Stichproben des ARBÖ in Wien und Niederösterreich ergeben.

„Auch wer sich unberechtigterweise nur kurz draufstellt, bricht das Gesetz“, erklärte der Behindertenberater des Autofahrerclubs, Roland Hirtl in einer Aussendung.

Ein rechtlich korrekter Behindertenparkplatz zeigt einen stilisierten Rollstuhlfahrer in einem blauen Kreis und ist auch mit einem „Halten- und Parken Verboten“-Schild ausgestattet. Wer hier ohne Behindertenausweis parkt, riskiert eine Strafe von mindestens 29 Euro und kann obendrein abgeschleppt werden. Fehlt das „Halten- und Parken Verboten“-Schild, kann die Polizei nicht strafen.

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