Behindertenhilfe heißt Chancen eröffnen
Laut LSth. Wallner orientiert sich die Integrationshilfe an Grundsätzen der Hilfe zur Selbsthilfe, der Selbstbestimmung und Eigenverantwortung sowie der Individualität der Hilfeleistungen. Dementsprechend werde mit dem neuen Chancengesetz die Position des Menschen mit Behinderung im Verhältnis zu den Einrichtungen, von denen er Unterstützung und Hilfe benötigt, gestärkt. Dass die Einzelheiten im Rahmen einer ergänzenden Verordnung festgelegt werden, hat den Zweck, im Vollzug auf künftige Entwicklungen rasch reagieren zu können und das Gesetz nicht zu überfrachten.
Insgesamt ist es für Wallner wichtig, das Thema Behinderung gesellschaftlich zu enttabuisieren: “Es geht uns darum, ein Bewusstsein zu fördern, dass ‘behindert sein’ nicht als etwas Ungewöhnliches gesehen wird, sondern nur als ein Anders-sein. Menschen mit Behinderung haben Fähigkeiten, Stärken und Schwächen wie alle anderen Menschen auch. Wenn diese Bewusstseinsbildung gelingt, dann wird das gemeinsame Leben von Menschen mit und ohne Behinderung zur Selbstverständlichkeit.”
Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte verdeutliche den starken Trend zur Integration: So wurde durch die Einführung des Pflegegeldes auch Menschen mit Behinderung die Möglichkeit gegeben, die Pflege im eigenen häuslichen Bereich selbst zu organisieren. Durch den Lohnkostenzuschuss sind sie in der Lage eine Arbeitsstelle am offenen (freien) Arbeitsmarkt anzunehmen. Und Kinder mit Körperbehinderung sind heute überwiegend in den Regelschulen integriert. (gw) (integ_vo.vlk)
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