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Behinderte Kinder als "Schaden" - Bandion-Ornter will SPÖ umstimmen

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) verteidigt ihre umstrittene Novelle zur Abschaffung der Schadenshaftung für Ärzte im Fall einer nicht diagnostizierten Behinderung von Babys in der Schwangerschaft.
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Sie werde weiter versuchen, den Koalitionspartner zu überzeugen und sei im Gespräch mit anderen Ressorts bezüglich eines Fonds für Familien mit behinderten Kindern, so die Ministerin am Montag im APA-Gespräch. “Also ich denke, wenn man hier eine Annäherung schafft bzw. wenn man für sozialrechtliche Begleitmaßnahmen sorgt, wird man sich auch vom Koalitionspartner zu einer Novelle überreden lassen.”

Ihr Vorhaben einen Runden Tisch zu dieser Thematik zu führen, laufe an: “Es werden Gespräche mit den betroffenen Ministerien aufgenommen”, erklärte Bandion-Ortner. Punkto einer Summe für den Unterstützungsfonds legte sich die Ministerin nicht fest: “Das obliegt nicht mir. Da ist der Sozialminister, eventuell auch der Gesundheitsminister, das Finanzministerium.” Ob der Gesetzesentwurf wie geplant im Juni in Kraft treten könne, lasse sich nicht planen: “Wie lange das dauert, kann man nicht sagen. Aber wichtig ist, dass es geschieht”, betonte Bandion-Ortner.

“Man darf nicht vergessen, dass jetzt wirklich eine Ungleichbehandlung von behinderten Kindern, stattfindet”, unterstrich die Justizministerin ihr Engagement für die Novelle. “Denn nur zwei bis drei Prozent aller Behinderungen sind pränatal erkennbar. Nur dieser kleine Prozentsatz hätte dann die Möglichkeit Schadenersatz zu bekommen. Viele andere behinderte Kinder und Familien von behinderten Kindern aber nicht, und das ist einfach eine Ungleichbehandlung.”

Hier soll der Fonds Unterstützung für alle Betroffenen bieten, die generell mehr Zuwendung bekommen sollten. “Es ist ein Etikettenschwindel, wenn man sagt, dass der Unterhalts-Mehraufwand und nicht das Kind der Schaden ist (…)”, meinte die Ministerin weiter. Eine massive Ungleichbehandlung von Behinderten sei, “dass der OGH sagt, dass die Geburt eines ungewollten gesunden Kindes kein Schaden ist, nur die Geburt eines ungewollt behinderten Kindes”.

“Die Frauenrechte werden hier überhaupt nicht beeinträchtigt”, wies Bandion-Ortner weitere Kritik an ihrem Entwurf zurück. “Die Ärzte müssen ja weiterhin sorgfältig handeln und sie haben weiterhin ihre Aufklärungspflicht.” Das Argument, ihr Gesetz würde sich negativ auf deren Arbeit auswirken, will die Ministerin nicht geltenlassen: “Man kann ja auch nicht sagen, dass ein Arzt nur deswegen so gut arbeitet, weil er vor einer Haftung Angst hat.” Es gebe auch keine generelle Ausnahme von der Haftung: “Sobald ein Arzt Behinderung irgendwie verursacht oder das Ausmaß der Behinderung verursacht, bleibt die Haftung bestehen.”

Einen Einfluss auf die Regelung der embryopathischen Indikation nehme ihr Entwurf nicht: “Diese Gesetzeslage gibt es und daran wird nicht gerüttelt”, betonte Bandion-Ortner. Bezüglich des Vorwurfs von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (S), der Entwurf sei in Begutachtung gegangen, obwohl weitere Gespräche ausgemacht waren, meinte Bandion-Ortner: “Man soll jetzt nicht so tun, als wäre das Gesetz eine große Überraschung, wenn man sich die Passage im Regierungsübereinkommen anschaut, ist genau von dieser gesetzlichen Änderung bzw. von dieser Problematik, die damit verbunden ist, die Rede.”

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