Sowohl beim Requiem in der Kirche als auch beim Begräbnis am Friedhof gelten die FFP2-Maskenpflicht und der (laut der aktuellen Verordnung zwar nicht zwingend vorgeschriebenen, aber empfohlene, Anm.) Zwei-Meter-Mindestabstand, berichtete Kathpress am Donnerstag.
3G-Nachweis bei Totenwache vor Begräbnis
Durch die Beachtung der Regeln wie des Zwei-Meter-Mindestabstandes ergibt sich jedoch aufgrund des Kirchenraumes automatisch eine Personenbeschränkung. Wer einen liturgischen Dienst übernimmt, hat zusätzlich einen 3G-Nachweis zu erbringen. Diese Regeln gelten auch für die Totenwache vor dem Begräbnis, hieß es.
Corona-Regeln bei Begräbnissen
Für Begräbnisse auf dem Friedhof gelten die staatlichen Regelungen: Auch dort ist die FFP2-Maskenpflicht einzuhalten, ebenso der empfohlene Zwei-Meter-Abstand. Eine fixe Personenobergrenze ist nicht vorgegeben. Die Kontaktdatenerfassung der Anwesenden erfolgt durch den Bestatter.
Bei früheren Lockdowns galt bei Begräbnissen eine Beschränkung auf 50 Teilnehmer. Laut einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs nach einer entsprechenden Beschwerde war diese Regelung jedoch unverhältnismäßig.
(APA/Red)