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Befristete Führerscheine werden ab 1. August gebührenfrei verlängert

Die Verlängerung befristeter Führerscheine ist ab 1. August gebührenfrei möglich.
Die Verlängerung befristeter Führerscheine ist ab 1. August gebührenfrei möglich. ©APA/HANS KLAUS TECHT
Ab 1. August entfallen die Gebühren bei der Verlängerung befristeter Führerscheine. Bezahlt werden müssen dann nur noch 12,40 Euro für die Herstellung der Karte sowie Kosten für ärztliche Gutachten.

Die staatliche Antrags- und Ausstellungsgebühr für Führerscheine fällt ab 1. August durch eine Führerscheingesetz-Novelle weg. Davon profitieren Menschen, deren Führerscheine aus gesundheitlichen Gründen befristet sind. Betroffen sind laut Verkehrsministerium ungefähr 20.000 Personen pro Jahr.

Verlängerung befristeter Führerscheine ab 1. August gebührenfrei

"Mit der 22. Novelle des Führerscheingesetzes (FSG) kommen wir nicht nur einem langjährigen Anliegen der Volksanwaltschaft und der Behindertenanwaltschaft nach, sondern können eine klare Erleichterung für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen umsetzen", freute sich Heike Grebien, Sprecherin der Grünen für Menschen mit Behinderungen, über den am Freitag im Verkehrsausschuss des Nationalrats beschlossenen Antrag.

Personen mit befristeten Lenkberechtigungen mussten bisher für jede Verlängerung neben den Kosten für ärztliche Gutachten auch die Verfahrenskosten in der Höhe von 49,50 Euro bezahlen. Die Neuerung ist das Ergebnis der Prüfung eines Gesetzesvorschlages der Opposition. Die Befreiung wird auch für jene Personen gelten, die bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung einen Verlängerungsantrag gestellt haben, also vor dem 1. August. Im Verkehrsausschuss wurde der Antrag einstimmig angenommen.

(APA/Red)

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