AA

Beethovenfries von Gustav Klimt: Antrag auf Restitution eingebracht

Das Beethovenfries in Wien.
Das Beethovenfries in Wien. ©APA
Am Dienstag ist ein Antrag auf Restitution des berühmten "Beethovenfries" von Gustav Klimt eingebracht worden. Der Wandfries ist derzeit in einem extra dafür geschaffenen Raum der Secession in Wien zu sehen.

Erben der österreichisch-jüdischen Sammlerfamilie Lederer haben am Dienstag beim österreichischen Kulturministerium einen Antrag auf Restitution des berühmten “Beethovenfries” von Gustav Klimt eingebracht. Einen entsprechenden Bericht der “New York Times” bestätigte am Mittwochfrüh Marc Weber, der Rechtsvertreter des in der Schweiz ansässigen Teils der Erbengemeinschaft.

Beethovenfries in der Wiener Secession

Der Wandfries, ein Hauptwerk des Wiener Jugendstil, das 1902 in der Secession erstmals gezeigt wurde und dort nach einer wechselvollen Aufbewahrungsgeschichte heute in einem eigens dafür geschaffenen Raum zu sehen ist, war 1973 von der Republik Österreich erworben worden. Laut zwei unabhängigen Rechtsgutachten lägen nach einer Novelle des österreichischen Kunstrückgabegesetzes 2009 “nunmehr alle Voraussetzungen vor, um den Beethovenfries zurückzugeben”, so Weber.

Restitution wurde beantragt

Laut “New York Times” war der Fries von Österreich um 750.000 Dollar erworben worden, zur Hälfte des damals vom Auktionshaus Christie’s geschätzten Preises. “Nach der jetzigen Gesetzesfassung ist es möglich, Kunstwerke zu restituieren, die im Zusammenhang mit einem Verfahren nach dem Ausfuhrverbotsgesetz – egal zu welchem Preis – an den Staat verkauft wurden. Genau das war beim Beethovenfries der Fall. Österreich kann damit nach einem dreiviertel Jahrhundert ein immer noch bestehendes Unrecht endgültig beseitigen”, argumentiert Weber. Weitere Details der Restitutionsforderung sollen in den kommenden Tagen bekannt gegeben werden. (APA)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Beethovenfries von Gustav Klimt: Antrag auf Restitution eingebracht
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen