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Bedingte Haftstrafen

Der Strafprozess gegen die ehemaligen Bosse des früheren Fußballmeisters FC Tirol ist am Montagnachmittag in Innsbruck mit drei Schuldsprüchen und bedingten Haftstrafen für die Angeklagten zu Ende gegangen.

Nach einstündiger Beratung der Schöffen verkündete Richter Anton Mayr das Urteil: Wegen des Vergehens der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen wurde Ex-Manager Robert Hochstaffl zu einem Jahr, die beiden früheren Präsidenten Othmar Bruckmüller und Martin Kerscher zu jeweils neun Monaten bedingt auf drei Jahre verurteilt. Vom Vorwurf des schweren Betrugs wurde Hochstaffl freigesprochen.

Zuvor hatte Staatsanwalt Wilfried Siegele in seinem Plädoyer unbedingte Strafen für alle Angeklagten, die für die größte Pleite in Tirol in den vergangenen zehn Jahren verantwortlich sein sollten, gefordert. „Die Strafe soll generalpräventive Wirkung haben, denn tausende Funktionäre anderer Vereine schauen auf dieses Verfahren. Das was man von ordentlichen Funktionären erwartet, wurde grobfahrlässig unterlassen. Das Trio hat einen übermäßigen Aufwand betrieben und eine wahnwitzige Aktion mit Parker Leasing gemacht.” Dass die Angeklagten die Schuld an der Pleite an die Bundesliga mit deren Lizenzverweigerung 2002 weitergaben, konnte der Staatsanwalt, der darauf verwies, dass seit 1997 kein einziges Jahr positiv abgeschlossen wurde, nicht verstehen.

Stefan Warga, Verteidiger Kerschers, verwies darauf, dass sein Mandat die Zahlungsunfähigkeit des Klubs nicht hatte erkennen können. Auch Albert Heiss, Hochstaffls Anwalt, wehrte sich vehement dagegen, dass seinem Mandanten, der auch des schweren Betrugs angeklagt war, der Schwarze Peter zugeschoben wird. „Wenn selbst Wirtschaftsprüfer positive Gutachten verfassen, wie sollte dann Hochstaffl als gelernter Gendarm eine Zahlungsunfähigkeit erkennen.” Klaus Dorninger, Anwalt von Bruckmüller, wies daraufhin, dass sein Mandant selbst der größte Geschädigte des FC Tirols sei, denn er habe bisher über 12,7 Millionen Euro in den FC Tirol gesteckt.

Die Anwälte Kerschers und Bruckmüllers kündigten sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen die Strafe an. Hochstaffls Anwalt, sowie der Staatsanwalt gaben am Montag noch keine Erklärung ab.

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