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Bebauung um Neusiedler See wird mit Entwicklungsprogramm geregelt

Mit einem Entwicklungsprogramm wird die Bebauung rund um den Neusiedler See geregelt.
Mit einem Entwicklungsprogramm wird die Bebauung rund um den Neusiedler See geregelt. ©APA/ROBERT JAEGER (Symbolbild)
Mit dem regionalen Entwicklungsprogramm "Neusiedler See - Parndorfer Platte" regelt das Land Burgenland die Bebauung rund um den Neusiedler See

Ziel sei es, den Naturraum so weit wie möglich zu erhalten, sagte Peter Zinggl, Hauptreferatsleiter für Landesplanung im Amt der Landesregierung, am Montag bei einer Pressekonferenz. Die "wenigen Flächen" am See, die noch verbaut werden können, sollen für den Tourismus genutzt werden und nicht für Freizeitwohnsitze.

Naturraum um den Neusiedler See soll mit Entwicklungsprogramm geschützt werden

Grundlage für das Konzept sei der "Masterplan Neusiedler See". Dass der Naturraum geschützt werde und erhalten bleibe, sei auch im Interesse des Tourismus, meinte Zinggl. Festgelegt sei auch, bis wohin sich die Seebäder entwickeln dürfen.

Entwicklungsprogramm begrenzt die Siedlungsgebiete

Für die gesamte Region Neusiedler See und Parndorfer Platte, die 33 Gemeinden umfasst, begrenzt das Regionalentwicklungsprogramm die Siedlungsgebiete und damit die möglichen Baulandwidmungen. Es definiert landwirtschaftliche Vorrangzonen und Betriebsgebiete sowie Freiraumzonen, die nicht verbaut werden dürfen. Ortsbild und Landschaft sollen geschützt, der Tourismus weiterentwickelt und die Bodenversiegelung möglichst gering gehalten werden, so Zinggl.

Programm für das gesamte Burgenland erarbeitet

Erarbeitet werden derartige Programme für das gesamte Burgenland, das in vier Regionen unterteilt wurde. Die Gemeinden und die Bevölkerung werden in die Erstellung einbezogen, erläuterte Infrastrukturlandesrat Heinrich Dorner (SPÖ). Diese sollen Weiterentwicklung ermöglichen, gleichzeitig aber auch Grenzen setzen, um Ressourcen, Klima und Boden zu schützen, betonte Dorner. Fachlich begleitet wird die Erstellung von der Technischen Universität Wien. Als Verordnung erlangen die Regionalentwicklungsprogramme auch Rechtskraft und müssen verbindlich eingehalten werden.

(APA/Red)

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