Wissenschaftsministerin Beatrix Karl will der Regierung vorschlagen, allen drei Anträgen auf Zugangsbeschränkungen nach dem “Notfallsparagrafen” 124b zuzustimmen. In der kommenden Woche soll eine Verordnung dazu in Begutachtung geschickt werden, bestätigte das Ministerium einen Bericht der “Salzburger Nachrichten” (Donnerstag-Ausgabe).
Der “Notfallsparagraf” 124b des Universitätsgesetzes erlaubt Zugangsbeschränkungen für Studien, in denen wegen deutscher Numerus-Clausus-Flüchtlinge “unvertretbare Studienbedingungen” entstehen. Für heftige Diskussionen hat vor allem der WU-Antrag gesorgt, weil man sich bei der Platzbeschränkung nur an der derzeitigen Zahl der prüfungsaktiven Studenten orientiert. Das hätte eine Reduktion der Anfängerzahlen von derzeit rund 7.000 auf etwa 2.000 zur Folge, weshalb Verdrängungseffekte auf andere Unis – vor allem die Uni Wien – befürchtet werden. Außerdem sind für eine Beschränkung Anträge aller Unis nötig, an denen das entsprechende Studium angeboten wird. Die WU argumentiert damit, dass ihr Wirtschafts- und Sozialwissenschaftsstudium in Österreich einzigartig ist.
Für die Verhängung der Platzbeschränkung braucht Karl einen Regierungsbeschluss und damit die Zustimmung der SPÖ. Diese hatte zuletzt vor allem am WU-Antrag heftige Kritik geübt.
Generell hält Karl den derzeitigen Mechanismus, Zugangsbeschränkung über solche “Notfallsverordnungen” zu erlassen, für wenig befriedigend: “Das ist eine sehr komplizierte Kompromisslösung zwischen den Koalitionsparteien.” Sie wünscht sich eine “einfacher handzuhabende Lösung für die Massenstudien”.