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Beamter soll sexuelle Dienste für Mindestsicherung gefordert haben

Die Anklage lautet geschlechtliche Nötigung.
Die Anklage lautet geschlechtliche Nötigung. ©APA/BARBARA GINDL
Dem inzwischen pensionierten Beamten der oö. Bezirkshauptmannschaft wird vorgeworfen, von zwei Frauen jahrelang sexuelle Dienste für die Bewilligung der bedarfsorientierten Mindestsicherung verlangt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Wels hat die Anklage gegen einen inzwischen pensionierten Beamten einer oberösterreichischen Bezirkshauptmannschaft auf geschlechtliche Nötigung ausgeweitet. Der 64-Jährige war bereits im Dezember 2018 wegen Geschenks- und Vorteilsannahme vor dem Einzelrichter gestanden, der sich wegen der Schwere der Delikte aber für unzuständig erklärte.

Sexuelle Dienste für Mindestsicherung gefordert?

Die neue rechtskräftige Anklage hält dem Mann vor, jahrelang von zwei Frauen sexuelle Dienste für die Bewilligung der bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) oder für Heizkostenzuschüsse etc. verlangt bzw. angenommen zu haben. Eines der mutmaßlichen Opfer soll er unter Androhung, die Beihilfen zu streichen, zu sexuellen Handlungen genötigt haben. Davon habe die Frau massive psychische Schäden davon getragen, die laut Anklage als schwere Körperverletzung zu werten seien. Ein Verhandlungstermin vor einem Schöffensenat steht laut Gerichtssprecherin aber noch nicht fest.

(APA/Red)

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