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Beamten-Gesetzespaket in der Begutachtung

Vor kurzem wurden die Entwürfe eines Gesetzespaketes betreffend Beseitigung des Beamtenvorbehaltes und Änderung des Disziplinarrechtes für Beamte zur Begutachtung versandt. Die Gesetzestexte liegen bis Freitag, 12. Jänner 2007 bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf und sind im Internet auf www.vorarlberg.at abrufbar. Jede Landesbürgerin bzw. jeder Landesbürger kann während der Auflagefrist Änderungsvorschläge erstatten.

Im Vorarlberger Landesrecht sind derzeit verschiedene Funktionen Beamten vorbehalten. Seit mehreren Jahren werden vom Land Vorarlberg und den Vorarlberger Gemeinden Bedienstete nur mehr als Angestellte beschäftigt; sie werden nicht mehr pragmatisiert. Um Landes- bzw. Gemeindeangestellte nicht von einzelnen Funktionen auszuschließen, wird der Beamtenvorbehalt beseitigt.

Gleichzeitig wird das Disziplinarverfahren der Vorarlberger Landes- und Gemeindebeamten geändert. Das Verfahren wird gestrafft und vereinfacht.

Mit dem Gesetzespaket werden folgende Gesetze geändert: Bezirksverwaltungsgesetz, Gesetz über die Einrichtung einer Agrarbezirksbehörde für das Land Vorarlberg, Landtagswahlgesetz, Landesbedienstetengesetz 1988, Landesbedienstetengesetz 2000, Gemeindebedienstetengesetz 1988, Kulturförderungsgesetz und Raumplanungsgesetz.

Rückfragehinweis:

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OTS0014 2006-12-13/08:40

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