Beamten-Gesetzespaket in der Begutachtung
Im Vorarlberger Landesrecht sind derzeit verschiedene Funktionen Beamten vorbehalten. Seit mehreren Jahren werden vom Land Vorarlberg und den Vorarlberger Gemeinden Bedienstete nur mehr als Angestellte beschäftigt; sie werden nicht mehr pragmatisiert. Um Landes- bzw. Gemeindeangestellte nicht von einzelnen Funktionen auszuschließen, wird der Beamtenvorbehalt beseitigt.
Gleichzeitig wird das Disziplinarverfahren der Vorarlberger Landes- und Gemeindebeamten geändert. Das Verfahren wird gestrafft und vereinfacht.
Mit dem Gesetzespaket werden folgende Gesetze geändert: Bezirksverwaltungsgesetz, Gesetz über die Einrichtung einer Agrarbezirksbehörde für das Land Vorarlberg, Landtagswahlgesetz, Landesbedienstetengesetz 1988, Landesbedienstetengesetz 2000, Gemeindebedienstetengesetz 1988, Kulturförderungsgesetz und Raumplanungsgesetz.
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OTS0014 2006-12-13/08:40