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Beamte: Zeitpunkt für Systemwechsel

Die für den öffentlichen Dienst zuständige Vizekanzlerin Riess-Passer ist optimistisch, bis Mitte nächsten Jahres ein neues Dienstrecht für Beamte umzusetzen.

Für diesen Systemwechsel sei der Zeitpunkt günstig, so Riess-Passer im Interview mit der APA. Die höheren Kosten einer Umstellung, an denen früherer Regierungen gescheitert sind, seien kein Problem: „Da wir mehr oder weniger einen Aufnahmestopp im öffentlichen Dienst haben, wird das keine Mehrkosten verursachen“, so die Vizekanzlerin.

Riess-Passer möchte ein Angestelltenrecht für die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst einführen. Damit verbunden wäre die weitgehende Beseitigung der Pragmatisierung. „Das wird nicht heißen, dass jemand willkürlich oder aus politischen Gründen gekündigt werden kann. Das geht auch in der Privatwirtschaft nicht. Da gibt es ein Arbeitsrecht, das Mitarbeiter schützt. Genauso wird das auch im öffentlichen Dienst sein“, so die Pläne der Vizekanzlerin. Entscheidend sei, das Dienstrecht zu flexibilisieren und den Versetzungsschutz weg zu bekommen.

Vor allem der Schulbereich ist ihr ein Dorn im Auge: „Da gibt es haarsträubende Dinge wie die schulfesten Stellen. Wir haben heute Schulen, die mehr oder weniger nur noch deshalb betrieben werden müssen, nicht weil es genügend Schüler gibt, sondern Lehrer mit schulfesten Stellen. In manchen Bundesländern müssen Landeslehrer trotz Überschuss aufgenommen werden, weil die schulfesten Lehrer nicht versetzt werden könne in eine andere Schule, wo ein Bedarf da ist. Das sind alles Kuriositäten.“

Im Besoldungssystem möchte Riess-Passer Leistungsanreize schaffen. Nur so könne das Projekt New Public Management umgesetzt werden. Harmonisiert werden sollen auch die Pensionssysteme. Neue Mitarbeiter im öffentlichen Bereich sollen künftig eine ASVG-Pension erhalten und nicht mehr eine – wesentlich höhere – Beamtenpension. „Wir haben eine Situation, wo die durchschnittliche Beamtenpension höher ist als der durchschnittliche Aktivbezug. Das sagt alles über die Absurdität des Systems.“

Bei den Pragmatisierungen steht Riess-Passer schon heute auf der Bremse: „Ich habe eine Weisung gegeben, dass keine Ausnahmen mehr gegeben werden.“ Laut Gesetz können Beamte nur bis zum 40. Lebensjahr pragmatisiert werden. Für Über-40-Jährige hat es in der Vergangenheit Ausnahmen gegeben, die jetzt eben nicht mehr bewilligt werden. Die Vizekanzlerin verweist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass in den von FPÖ-Ministern geführten Ressorts keine Pragmatisierungen mehr erfolgen. Ausnahmen gebe es nur dort, wo es keine vertraglichen Alternativen gebe – wie etwa in Teilen des Bundesheeres.

Und auch insgesamt sei die Pragmatisierung durch den Stellenabbau bereits zurück gegangen. „Wir liegen sowohl beim Pragmatisierungsabbau wie auch Personalabbau über den Halbzeitzielen. Alle Ministerien haben sich diszipliniert an die Vorgaben gehalten. Das ist wichtig für die Glaubwürdigkeit der Regierung, weil wir sonst das Budgetziel nicht halten könnten und andere Maßnahmen gefährden würden“, so die Vizekanzlerin.

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