Beamte verhandeln über Gehaltserhöhung

Die Anrechnung von Vordienstzeiten von öffentlich Bediensteten soll gemäß eines heute im Verfassungssauschuss eingebrachten Abänderungsantrags neu geregelt werden. Hintergrund ist ein EuGH-Urteil zur Beseitigung der Altersdiskriminierung, weil ursprünglich vor dem 18. Geburtstag zurückgelegte Vordienstzeiten gar nicht berücksichtigt wurden.
Der neue Anrechnungsfaktor von 42,86 Prozent habe sich als "ausgewogener Kompromiss zwischen den sozialpolitischen Zielsetzungen und den haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Erwägungen herauskristallisiert", heißt es in den Begründungen. Zugleich soll der bisher vorgesehene "Pauschalabzug" von vier Jahren ersatzlos entfallen. Die "große Mehrheit" der Betroffenen würde davon durch entsprechende Nachzahlungen profitieren.
Gehaltsverhandlungen für Beamte starten
Werner Herbert (FPÖ) kritisierte die Anrechnungsquote von 42,86 Prozent. Sie entziehe sich seiner Meinung nach jeglicher Logik und sei rein finanziellen Überlegungen geschuldet. Die öffentlich Bediensteten seien der Bundesregierung wohl nicht mehr wert. Die Prozentlösung sei wohl nicht im Sinne des EuGH-Urteils, befand Nikolaus Scherak (NEOS). Er äußerte Bedenken darüber, ob sie halten werde. Seine Fraktion erteilte dem Gesetzesvorhaben daher keine Zustimmung. Da "jede noch so kleine Verbesserung" wichtig sei, stimmte die SPÖ hingegen zu, wie Selma Yildirim (SPÖ) zum Ausdruck brachte. Dass die vorliegende Novelle wohl nicht der Intention des Europäischen Gerichtshofs entspreche, merkte sie allerdings ebenso an.
Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS gebilligt wurde unterdessen eine Novelle zum Österreichisch-Jüdischen Kulturerbegesetz, mit der rückwirkend mit 2023 die jährliche Förderung für jüdisches Leben von vier auf sieben Millionen Euro aufgestockt wird. Damit soll das jüdische Leben in Österreich unterstützt sowie interreligiöser Dialog und interkultureller Austausch gefördert werden, der Schwerpunkt soll auf der jungen Generation liegen. Die FPÖ begründete ihre vorläufige Stimme gegen das Gesetz damit, dass darin nicht erläutert werde, warum man vom ursprünglich vorgesehenen Evaluierungszeitpunkt 2025 abgegangen sei und die Mittel nun ohne Evaluierung um 75 Prozent erhöhe. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) betonte hingegen, die Evaluierung habe planmäßig drei Jahre nach dem Inkrafttreten 2020 stattgefunden, nur die interne Prüfung der WFA-Ziele erfolge 2025.
GÖD versucht mit Brief an die Regierung, die Verhandlungen rechtzeitig aufzunehmen
Den Ausschuss bereits passiert haben eine Adaptierung der Nationalrats-Wahlordnung und weiterer Wahlgesetze. Damit werden Stimmzettel - anders als zunächst geplant - künftig nicht automatisch als ungültig gewertet, wenn das Kuvert in der Wahlzelle zugeklebt wurde. Weiter verboten bleiben eine Beschriftung oder sonstige Markierung des Kuverts. Die einstimmig angenommene kleine Wahlrechtsnovelle folgt auf die Anfang des Jahres vom Nationalrat beschlossene größere Wahlrechtsreform, mit der u.a. sichergestellt werden sollte, dass auch bei bundesweiten Wahlen schon am Wahltag ein nahe am Endergebnis liegendes Resultat vorliegt.
(APA/Red)