Ursula Zechner, Geschäftsführerin der Schienen-Control, dazu: “Mit der Wiedereinführung des Ab Stadtgrenze-Buttons und der längeren Gültigkeit von Rückfahrtickets reagierten die ÖBB rasch auf die rückgemeldeten Probleme. Für Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer sind auch solche kleineren Vereinfachungen wichtig.”
Die Schienen-Control hat für Bahnkundinnen und Bahnkunden Verbesserungen bei Entschädigungsansprüchen in Verspätungsfällen durchgesetzt.
Neuregelungen der Entschädigungen
Im Fernverkehr profitieren Fahrgäste bei Verspätungen ab 60 Minuten seit Jänner 2011 in mehrfacher Hinsicht:
– Sie erhalten kostenlos angemessene Mahlzeiten und Erfrischungen.
Im Nahverkehr besteht bei Verspätungsfällen nur für Besitzer einer Verbund-Jahreskarte Anspruch auf Entschädigung. Für jeden Monat, in welchem der vom Bahnunternehmen zugesagte Pünktlichkeitsgrad nicht erreicht wird, gibt es eine Entschädigung von 10 Prozent des für diesen Monat bezahlten Fahrpreises.
Die derzeitigen Pünktlichkeitsgrade der Bahnen:
City Air Train (CAT), Graz-Köflacher Bahn, Salzburger Lokalbahn: 95% Steiermärkische Landesbahnen: 93% Stern & Hafferl Verkehrsgesellschaft: 92% ÖBB-Personenverkehr, Montafonerbahn, Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn, Wiener Lokalbahnen: 90%