Die ÖBB gehen auf Wunsch von Infrastrukturministerin Doris Bures darüber hinaus: Im Nahverkehr erhalten die 40.000 Jahreskartenbesitzer darüber hinausgehende Entschädigungen.
“Ab 3.Dezember sind Bahnkunden Bahnkaiser. Dank des erfolgreichen Einsatzes des Europäischen Parlaments tritt am Donnerstag eine neue EU-Verordnung zur Stärkung der Fahrgastrechte in Kraft: Bahnreisende werden erstmals auch bei Zugverspätungen im Regionalverkehr ihre Fahrtkosten zurückbekommen können”, freut sich die steirische Verkehrssprecherin des ÖVP- Europaklubs, Dr. Hella Ranner, über dieses klare europäische Signal für mehr Kundenfreundlichkeit im Personenverkehr. “Nicht nur Flugpassagiere haben ein Recht auf Schadenersatz bei groben Verspätungen, sondern natürlich auch Bahnreisende. Der Personenverkehr ist und bleibt ein nicht wegzudenkender Teil des Gesamtaufgabengebiets der ÖBB – und mit der neuen EU-Verordnung wird sichergestellt, dass die ÖBB in ihren Bemühungen nicht nachlassen dürfen, den Österreicherinnen und Österreichern den bestmöglichen Service zu bieten”, so Ranner.
Bislang wurden bei Tageszügen ab 60 Minuten und bei Nachtzügen ab 120 Minuten Verspätung Kunden ausschließlich mit Gutscheinen entschädigt. Als entschädigungsfähiger Mindestfahrpreis galten bisher 20 Euro im nationalen bzw. 50 Euro im internationalen Fernverkehr. Entschädigt wurden 20 Prozent des Fahrpreises – maximal jedoch 80 Euro.
“Ab jetzt werden Kunden ohne Mindestfahrpreis und ohne Obergrenze entschädigt. Eine Entschädigung wahlweise per Gutschein oder mit Bargeld ist vorgesehen. Und auch die Höhe der Entschädigung wurde deutlich angehoben: Bei mehr als 60 Minuten Verspätung werden 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, bei mehr als 120 Minuten sogar 50 Prozent. Wird der letzte Anschlusszug versäumt, werden zudem Taxikosten bis maximal 50 Euro, notfalls auch Hotelkosten bis maximal 80 Euro gegen Vorlage der Rechnung unbürokratisch ersetzt” informiert Ranner. Im Nahverkehr gelten diese Regelungen jedoch nur für Jahreskartenbenutzer. Für Nah- und Fernverkehr gilt: Ab 5 Minuten gilt ein Zug als verspätet, gemessen wird bei jedem planmäßigen Halt. Der Entschädigungswert muss mindestens 4 Euro betragen.
“Jetzt sind die ÖBB gefordert. Es wäre wünschenswert, wenn die ÖBB diese neue EU-Verordnung zum Anlass nimmt, ihr Angebot insgesamt kundenfreundlicher zu gestalten”, so Ranner abschließend.