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BAWAG will Elsners Landsitz verkaufen

Wien - Auf Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner kommen neue Problem zu: Die BAWAG will das 1,46 Mio. Euro teure Luxusdomizil Elsners im französischen Mougins verkaufen.

berichtet das Nachrichtenmagazin „News“ in seiner neuen Ausgabe von kommendem Donnerstag. Zudem könnte die Causa Gerharter – der frühere Konsumchef hatte von der BAWAG einen „Blitzkredit“ erhalten, der als „uneinbringlich“ aus den Büchern gestrichen wurde – vorgezogen werden. Damit wäre Elsner im Fall einer Verurteilung im BAWAG-Prozess nicht mehr unbescholten.

„Die BAWAG hat sich als Privatbeteiligter dem Strafverfahren angeschlossen“, sagte BAWAG-Anwalt Wolfgang Brandstetter. Erweisen sich die Vorwürfe als richtig, dann bekomme die Bank einen Zuspruch, der gleich als Exekutionstitel anwendbar sei. „Alles, was von Elsner in Besitz genommen wurde, dient dem Schadenersatz“, so Brandstetter.

Die französische Luxus-Villa wurde laut Magazin vor fünf Jahren um 1,46 Mio. Euro vom Nobelimmobilienvermittler Michael Zingraf erworben, die steuerliche Betreuung übernahm KPMG, die dabei auch an die Errichtung einer Luxemburger Holding für die Immobilie dachte. Bei Umbauarbeiten wurden 10.943 Euro in eine Klimaanlage und 11.035 Euro in eine Alarmanlage investiert. Für die Küche wurden Elektrogeräte um 13.945 Euro angeschafft, für Unterhaltungselektronik 10.844 Euro ausgegeben. Die Heizung für den Pool, elektrische Garagentore und ein Garten kosteten 24.655 Euro, die Telefonanlage kam auf 5.362 Euro.

In dieser Woche endet auch die Einspruchsfrist zur Anklage in der Causa Gerharter, die getrennt vom BAWAG-Prozess verhandelt werden soll. Dabei geht es um einen Blitzkredit Elsners an Ex-Konsumchef Hermann Gerharter über insgesamt 707.000 Euro, der als „uneinbringlich“ aus den BAWAG-Büchern gestrichen wurde. Sollte Elsner die Anklage nicht noch beeinspruchen lassen, solle das – vergleichsweise einfache – Verfahren gegen Elsner, Gerharter und Ex-BAWAG-Vorstandsmitglied Peter Nakowitz rasch durchgezogen werden. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Für Elsner könnte die Terminfrage im Falle einer Verurteilung schwere Konsequenzen haben, weil er dann nicht mehr als „unbescholten“ in das Finale des großen BAWAG-Prozesses gehen könnte.

Im Fall eines Elsner-Einspruches werde erwogen, das Gerharter-Verfahren während des BAWAG-Prozesses durchzuführen. Das Ergebnis stünde dann auch vor dem Urteil im BAWAG-Prozess fest.

Wird im Strafverfahren keine Schuld Elsners nachgewiesen, bleibt der BAWAG immer noch der Weg zum Zivilgericht, um zur Wiedergutmachung des Schadens aus Refco-Pleite und Karibik-Geschäften auf das Vermögen von Elsner zugreifen zu können. Die Villa könnte zwangsversteigert werden. Auch das in einer Privatstiftung liegende Privatvermögen Elsners entzieht sich nicht für immer dem Zugriff der Gläubiger.

„Das Stiftungsvermögen ist somit – abgesehen von einer allenfalls möglichen Gläubigeranfechtung – nur dann dem Zugriff durch Gläubiger des Stifters entzogen, wenn sich dieser die Gestaltungsrechte der Änderung der Stiftungsurkunde oder des Widerrufs der Stiftung in der Stiftungserklärung nicht vorbehalten hat“, zitiert „News“ den Wirtschaftsanwalt Arno Maschke. Selbst dann könne auf diese Gestaltungsrechte mittels Exekution zugegriffen werden.

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