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BAWAG: Weninger-Anwalt fordert Freispruch zu Untreue-Vorwurf

Der Verteidiger des angeklagten Ex-ÖGB-Finanzchef und Ex-BAWAG-Aufsichtsratsvorsitzenden Günter Weninger ersuchte heute in seinem Schlussplädoyer das Schöffengericht darum, seinen Mandanten vom Vorwurf der Untreue freizusprechen. Anwälte plädieren auf Freispruch  Zilk über Elsner Freispruch für Büttner?

Zum ebenfalls in der Anklageschrift angeführten Tatbestand der Bilanzfälschung sei sein Mandant weiter geständig, führte Richard Soyer aus. Das Beweisverfahren habe die Verantwortung von Weninger voll und ganz bestätigt. Weninger drohen im Falle seiner Verteilung wegen Bilanzfälschung bis zu zwei Jahre Haft, für Untreue drohen ihm bis zu zehn Jahre.

Soyer beschrieb Weninger als geraden Menschen, als einen Gewerkschafter der alten Schule, parteiverbunden, sozial und mit integerer Persönlichkeit, der im Verlauf des Prozesses kein beschönigendes oder schonendes Aussageverhalten an den Tag gelegt habe. Als selbstkritischer Mensch habe er auch Fehler eingestanden. Von Anfang an habe er sich bei der Verteidigung an der wahrheitsgemäßen Erinnerung von Weninger orientiert, und deshalb bereits im Eröffnungsplädoyer das Vergehen der Bilanzfälschung in den Raum gestellt – zudem sich Weninger wenig später auch schuldig bekannt hat. Weninger wird laut Anklage ein Schaden von 437 Mio. Euro vorgeworfen.

Heftig dementiert wurde von Soyer dagegen eine Beteiligung von Weninger an Untreue. Als Präsident des BAWAG-Aufsichtsrates sei er entweder überhaupt nicht oder nur halb oder falsch informiert worden, er sei vom BAWAG-Vorstand “instrumentalisiert” worden. “Man hat ihm etwas verklickert”, so Soyer. Gegen ein kriminelles Management sei aber kein Kraut gewachsen.

Weninger sei kein Komplize von Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner oder dem Spekulanten Wolfgang Flöttl gewesen. Einen Komplizen hätte man nicht beruhigen müssen. Elsner habe Weninger nur informiert, wenn es ihm in den Kram gepasst habe.

Die Einbeziehung von Weninger in das Thema Sondergeschäfte ab 26. Oktober 1998 sei eine “Inszenierung” gewesen. Elsner und Flöttl hätten an diesem Tag in der Vorstandssitzung, in der die ersten großen Karibik-Verluste behandelt wurden, eine “Roadshow” veranstaltet. An diesem Tag habe es am Ende der Sitzung einzig ein kurzes Telefonat mit Weninger gegeben. Daher sei in der revidierten Anklageschrift die Eingrenzung des Tatzeitraumes ab dem 26.10.1998 bis 9.5.1999 wesentlich.

Weninger sei erst 1997 zum Aufsichtsratspräsidenten geworden, er sei in die Wiederaufnahme der Karibik-Geschäft 1995 in keiner Weise involviert gewesen, er sei von seinem Vorgänger Herbert Tumpel auch nicht davon in Kenntnis gesetzt worden. “Bei der Wiederaufnahme hat es sich um das Interesse von Elsner – um nicht zu sagen: seine Allüren – gehandelt”, meinte Soyer. Der ÖGB habe jedenfalls keine höhere Dividende gefordert.

Der Aufsichtsrat sei schon ab 1995 unvollständig und falsch informiert worden. “Die Methode der Halbwahrheiten war schon lange das Wesensmerkmal dieser BAWAG-Führung, insbesondere gegenüber dem Aufsichtsrat, den Elsner und Zwettler als unfähig darzustellen versuchten”, so Soyer.

Die Anklageschrift spiegle in einem wesentlichen Punkt nicht die tatsächlichen Machtverhältnisse wider, so Soyer. Weninger sei nicht Teil eines “Duetts der Macht” gewesen, es habe keine “Elsner-Weninger-Achse” gegeben. Vielmehr habe es in der Bank ein Triumvirat von Elsner, Johann Zwettler und Peter Nakowitz – mit Ergänzung von Wirtschaftsprüfer Robert Reiter – gegeben. Die “Bank in der Bank” definierte Soyer als “Kartell der Lügner im Vorstand der BAWAG”.

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