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BAWAG war 1998 "dominanter Investor"

Zu Beginn des 16. Verhandlungstags im BAWAG-Prozess wurde das Management Agreement erörtert, das zwischen Flöttl und der BAWAG im Zusammenhang mit dem Neuinvestment von 250 Mio. US-Dollar der Bank nach einem entsprechenden Vorstandsbeschluss vom 26. Oktober 1998 bestand.

Der Investmentbanker legte dem Senat dar, dem Vertrag sei eindeutig ein Eigeninvestment der BAWAG zu Grunde gelegen, „mit dem so schnell wie möglich die Verluste gut gemacht werden sollten“. Eine von ihm, Flöttl, beherrschte Firma sei als Manager eingesetzt worden und habe „freie Hand, Optionen zu kaufen“, gehabt. Flöttl bezeichnete die BAWAG als „sehr dominanten Investor“. 70 bis 75 Prozent seines Geschäftsumfangs hätten im Jahr 1998 die Investments der Bank betroffen.

Flöttl betonte, seine von der BAWAG genehmigte Strategie sei zwar „sehr eingeschränkt“ gewesen, er habe aber die Möglichkeit gehabt, verschiedene Optionen zu zeichnen. Der Investmentbanker hatte die Intention, mit Long Call Options auf den gegenüber dem Yen steigenden US-Dollar bzw. die Deutsche Mark zu setzen. Seiner Darstellung zufolge wären Gewinne bis zu 800 Mio. US-Dollar zur Gänze an die BAWAG zurückgeflossen. Flöttl betonte, es habe bei den neuerlichen Spekulationen bei Einhaltung der Vertragsbedingungen einen Haftungsausschluss gegeben.

Dies war insofern nicht unwesentlich, als laut Flöttl bei den Yen-Spekulationen ein „großes Risiko“ bestand: „Es war klar, das Investment kann auch ausfallen. Es kann auch ein Totalverlust entstehen.“ Letzteres trat dann auch ein.

Flöttl setzte die neuen BAWAG-Gelder so wie bereits beim ersten Totalverlust von 639 Mio. Dollar BAWAG-Gelder erneut auf einen fallenden Yen. Tatsächlich fiel die japanische Währung aber nicht. Dadurch gingen auch die 250 Mio. Dollar der Yen-Option verloren. Insgesamt verlor Flöttl also durch seine falschen Yen-Prognosen rund 890 Mio. Dollar BAWAG-Gelder.

Für die ehemaligen BAWAG-Vorstandsmitglieder Christian Büttner, Hubert Kreuch und Josef Schwarzecker war der Inhalt dieses Management Agreements nicht mit dem BAWAG-Vorstandsbeschluss in Einklang zu bringen. Büttner, der als einziges Vorstandsmitglied gegen diese Vorgangsweise gestimmt hatte, stellte fest, der Vorstand habe „den Kauf einer Option auf die Dauer von 15 Monate“ abgesegnet, „auf der man dann sitzt und schaut, was am Markt passiert“. Das von Flöttl dargelegte Management Agreement sei „ganz klar nicht das, was wir (der Vorstand, Anm.) beschlossen haben“. Es sei „interessant, hier zu sitzen und zu sehen, wie es wirklich war“, sagte Büttner. Offenbar sei „sehr, sehr viel ohne mich gelaufen“.

Ähnlich tönten Kreuch und Schwarzecker. Der Vorstandsbeschluss und das Management Agreement würden „massiv auseinandergehen“, befand Schwarzecker. „Die Verträge mit Flöttl decken sich nicht mit dem Vorstandsbeschluss“, sagte Kreuch.

Demgegenüber sahen der spätere BAWAG-Generaldirektor Johann Zwettler und Ex-BAWAG-Generalsekretär Peter Nakowitz keinen Widerspruch zwischen Vorstandsbeschluss und Management Agreement. „Es muss ja klar sein, dass man 250 Millionen nicht in einem Stück zeichnen kann“, betonte Nakowitz. Helmut Elsner konnte zu diesem Themenkreis nichts beitragen: „Details, wie das war, sind mir nicht in Erinnerung.“

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