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BAWAG-Teilurteil - Haftstrafen für Elsner, Gerharter und Nakowitz

Erste Teilurteile sind am 101. Verhandlungstag im BAWAG-Prozess gefällt worden: Zweieinhalb Jahre Haft für Elsner, zwei Jahre teilbedingt für Gerharter, 15 Monate bedingt für Nakowitz.  | Schaden über 700.000 Euro

Wegen des legendären “Plastiksackerl”-Geldgeschenks von Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner an Ex-Konsum-Chef Hermann Gerharter zur Begleichung von dessen Prozesskosten aus dem Konsum-Prozess wurden heute, Mittwoch, drei Urteile verhängt. Elsner wurde zu zweieinhalb Jahren Haft, Gerharter zu zwei Jahren Haft (davon 18 Monate bedingt) und Peter Nakowitz zu 15 Monaten bedingt verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die drei haben laut Urteil das Verbrechen der Untreue (Elsner) bzw. Beitragstäterschaft dazu (Gerharter, Nakowitz) begangen. Der Schaden für die Bank liegt bei über 700.000 Euro. Die maximale Strafhöhe für das Delikt beträgt zehn Jahre Haft. Es geht dabei um jenes Geld, das Elsner im März 2003 – kurz vor seiner Pensionierung – in seinem Büro an Gerharter überreichte – wobei es laut Aussage von Gerharter gar nicht im Plastiksackerl, sondern in einer Plastiktasche mit ÖGB-Aufdruck transportiert wurde. Die Causa Gerharter ist ein “Nebenprodukt” des BAWAG-Skandals: Erst als im Zuge der Affäre um Refco und um die Karibik-Verluste die Kreditkonten der Bank überprüft wurden, kam die Sache ans Licht.

“Eine Bank ist kein Selbstbedienungsladen”, erläuterte Richterin Claudia Bandion-Ortner das Urteil, das der Schöffensenat aus zwei Schöffinnen und zwei Berufsrichterinnen heute nach eineinhalbstündiger Beratung gefällt hat. Zuvor wurden alle neuen Beweisanträge der Verteidiger vom Gericht abgewiesen. Jeder kleine Häuslbauer, der seine Raten nicht zahlen könne, werde von der Bank sofort gepfändet – Gerharter hingegen sei das Geld “geschenkt” worden, obwohl er selber vermögend war und fast eine Million Euro bei der BAWAG hatte, kritisierte die Richterin. Bei Elsner ortet sie “hohe kriminelle Energie”, seine Strafe sei daher unbedingt verhängt worden.

Die Anwälte von Elsner und Gerharter erhoben umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung. Der Anwalt von Nakowitz erbat sich Bedenkzeit. Damit sind die Urteile nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt verzichtet auf Rechtsmittel bei Elsner und Nakowitz, bei Gerharter gab Staatsanwalt Georg Krakow keine Erklärung ab. Lediglich Elsner sitzt – seit Februar 2007 – in U-Haft. Gerharter und Nakowitz sind auf freiem Fuß. Zu Zwischenfällen kam es nicht, die Angeklagten waren bei der Urteilsverkündung sehr ruhig.

Die Causa Gerharter ist für viele Beobachter nun überraschend schnell entschieden worden – während sich der eigentliche BAWAG-Prozess gegen neun Angeklagte immer mehr in die Länge zieht. Erst am Montag hat die Richterin in der Causa “Plastiksackerl” den Verteidigern die heutige Verhandlung dazu avisiert. Im BAWAG-Prozess wurde bisher an drei Tagen mit Gerharter verhandelt, zuletzt Ende Jänner 2008. Eine wegen der langen Pause beantragte Neuverhandlung, für die sich besonders der Anwalt von Peter Nakowitz, Rudolf Breuer, einsetzte, wurde vom Gericht heute abgelehnt.

Der eigentliche BAWAG-Prozess gegen Elsner, Wolfgang Flöttl und weitere sieben Angeklagte geht nächste Woche weiter. Ein Urteil könnte Ende Juni fallen.

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