Stiftungsvorstand Klaus Hoffmann erklärte im Gerichtssaal, dass eine Abschöpfung der Stiftung seiner Meinung nach aus rechtlichen Gründen unberechtigt sei. Diese droht bei einer Verurteilung Elsners wegen schweren Betrugs. Derzeit ist das Vermögen der Gambit-Stiftung mit einer Einstweiligen Verfügung gesperrt.
Der frühere BAWAG-Generaldirektor Elsner hatte 70 Mio. Schilling (5,09 Mio. Euro) aus seiner Pensionsabfindung von der BAWAG in die Gambit-Stiftung eingebracht. Elsner ist in Zusammenhang mit der Pensionsabfindung wegen schweren Betrugs angeklagt. Sollte er deswegen verurteilt werden, hätte er sich durch eine strafbare Handlung unrechtmäßig bereichert und der Vermögensvorteil würde abgeschöpft, das heißt vom Staat eingezogen.
Elsners Abfindung sei in zwei Sondervermögen der Stiftung, Vermögen A und B geflossen, erläuterte Hoffmann die Stiftungskonstruktion: Über das Vermögen B in Höhe von 20 Mio. S könne Elsners Ehefrau Ruth verfügen. Da auch dritte Personen, eben Elsners Ehefrau, Ansprüche haben, sei das Stiftungsvermögen dem Zugriff einer Abschöpfung entzogen, argumentierte Hoffmann, der auch Ehrenpräsident des österreichischen Rechtsanwaltskammertags ist.
Um 6,82 Mio. Euro ließ sich Elsner die Anwartschaftsrechte auf eine betriebsinterne Pension ablösen. Laut Anklage soll sich Elsner seine im Jahr 2000 genehmigte Pensionsabfindung betrügerisch erschlichen haben, indem er unter anderem dem Aufsichtsrat die Verluste aus den Karibik-Geschäften mit Wolfgang Flöttl verschwieg. Damals war Elsner noch aktiv, es standen aber steuerliche Änderungen für derartige Abfindungen bevor, darum ließ er sich die Pensionsabfindung vorzeitig auszahlen. Der damalige BAWAG-Aufsichtsratspräsident und nunmehrige Mitangeklagte Günter Weninger hat die Pensionsabfindung Elsners im Prozess mehrmals scharf kritisiert.