AA

BAWAG-Skandal: Haftbefehl möglich

&copy APA
&copy APA
Wolfgang Flöttl, Sohn des ehemaligen langjährigen BAWAG-Generaldirektors Walter Flöttl, droht möglicherweise ein Haftbefehl. Er war für die Karibikgeschäfte der BAWAG verantwortlich, die in einem Finanzdebakel endeten.

Gegen Wolfgang Flöttl könnte nun doch ein Haftbefehl erlassen werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat den Beschluss der Untersuchungsrichterin, gegen Flöttl jun. keinen Haftbefehl auszustellen, aufgehoben. Wie das OLG am Dienstag mitteilte, wurde „dem Erstgericht die neuerliche Entscheidung über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlassung eines Haftbefehls nach Verfahrensergänzung aufgetragen”.

Die zuständige Untersuchungsrichterin hatte Anfang des Monats gegen den früheren Refco-Chef Phillip Bennett einen Haftbefehl erlassen, den Haftantrag gegen Wolfgang Flöttl, den Sohn des ehemaligen langjährigen BAWAG-Generaldirektors Walter Flöttl, jedoch abgewiesen. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft berufen, „weil unserer Meinung nach die Haftgründe gegeben waren”, sagte Walter Geyer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien. Die Entscheidung des OLG wollte Geyer nicht kommentieren.

Der Sprecher des OLG, Anton Sumerauer, sagte, der Rekurssenat des OLG habe die Aufhebung des Beschlusses damit begründet, dass das Verfahren als „mangelhaft” erachtet werde. Grund dafür sei, weil entsprechende Erhebungsergebnisse der Finanzmarktaufsicht (FMA) und des Bundeskriminalamts nicht vollständig seien. Der Auftrag an das Erstgericht laute daher, diese ergänzenden Erhebungsergebnisse „ohne Verzug” beizuschaffen und auf Grundlage der erweiterten Erkenntnisse zu entscheiden.

Der in den USA lebende Investmentbanker Wolfgang Flöttl gilt als der Finanzjongleur bei den Karibik-Geschäften, die der österreichischen Gewerkschaftsbank im Jahr 2000 einen Milliardenverlust beschert hatten. Phillip Bennett war der einstige Refco-Chef und bis Herbst 2005 BAWAG-Großkreditkunde.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • BAWAG-Skandal: Haftbefehl möglich
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen