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BAWAG-Prozess wird fortgesetzt: Staatsanwaltschaft beruft

Im zweiten BAWAG-Prozess wurde nun Berufung eingelegt.
Im zweiten BAWAG-Prozess wurde nun Berufung eingelegt. ©APA
Der zweite BAWAG-Prozess geht nun in die nächste Instanz: Die Staatsanwaltschaft hat gegen alle Urteile Einspruch eingelegt.
Flöttl und Banker freigesprochen
Elsner ist "schockiert"
Freisprüche: Aus dem Gerichtssaal

Bei allen Freisprüchen wurde Nichtigkeitsbeschwerde erhoben, hinsichtlich des Schuldspruchs von Ex-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger wurde Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet.

Dies teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien am Freitag mit.

BAWAG-Prozess: Freisprüche nicht rechtskräftig

Damit werden die am Dienstag von Richter Christian Böhm verkündeten Freisprüche für den Spekulanten Wolfgang Flöttl, die Ex-Bankvorstände Josef Schwarzecker, Hubert Kreuch, Christian Büttner und Peter Nakowitz sowie den Wirtschaftsprüfer Robert Reiter nicht rechtskräftig. Auch die Verurteilung zu einem Monat bedingt für Weninger wird wieder überprüft.

Staatsanwältin Sonja Herbst hatte bei der Urteilsverkündung im BAWAG-Prozess am Dienstag im Wiener Landesgericht keine Erklärung abgegeben, ob sie das Urteil akzeptiert oder beeinsprucht. Die Causa ist berichtspflichtig, das heißt die Staatsanwältin musste mit der Oberstaatsanwaltschaft und dem Justizministerium Rücksprache halten. Bis Freitag Mitternacht musste die Anklagebehörde bekanntgeben, ob sie Nichtigkeitsbeschwerden gegen die sechs Freisprüche bzw. Berufung gegen die Verurteilung zu einem Monat bedingt für Ex-BAWAG-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger anmeldet. Wenn die Staatsanwaltschaft (StA) geschwiegen hätte, wären die Freisprüche und das Urteil rechtskräftig geworden.

BAWAG: Causa seit mehreren Jahren

Der BAWAG-Strafprozess begann im Juli 2007. Knapp ein Jahr später, im Juli 2008, hat das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Claudia Bandion-Ortner, spätere VP-Justizministerin, ein Urteil mit teils hohen Haftstrafen gefällt. Alle neun Angeklagten haben dagegen berufen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat große Teile des Urteils im Dezember 2010 wegen Mängeln gekippt.Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner wurde bereits im ersten Verfahren wegen Untreue an der Bank in Höhe von 1,2 Mrd. Euro rechtskräftig zur Höchststrafe von zehn Jahren Haft verurteilt, davon hat er viereinhalb Jahre abgesessen, derzeit ist er aus gesundheitlichen Gründen haftunfähig. Ex-BAWAG-Chef Johann Zwettler erhielt rechtskräftig fünf Jahre Haft, er war nicht im Gefängnis weil er aus Gesundheitsgründen für haftunfähig erklärt wurde.

Ein neues, zweites Verfahren gegen sieben Angeklagte begann im April 2012, am 18. Dezember sprach ein Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Christian Böhm ein erstinstanzliches Urteil. Für viele Beobachter überraschend wurden alle sieben Angeklagten vom Vorwurf der Untreue gegenüber der Bank freigesprochen. Lediglich Weninger erhielt für ein Bilanzdelikt beim ÖGB, das er schon im ersten Prozess gestanden hat, ein Monat bedingt.

Nun geht die Causa wieder an den OGH.(APA)

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