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BAWAG-Prozess: Vorstandsprotokolle im Nachhinein verändert

Am heutigen letzten "regulären" Verhandlungstag im BAWAG-Prozess wurde von Richterin Claudia Bandion-Ortner die kriminaltechnische Untersuchung von BAWAG-Vorstandsprotokollen durch das Bundeskriminalamt (BKA) präsentiert. BAWAG will Elsner-Vermögen schützen

Das Ergebnis: Bei einigen Protokollen wurden die mit Heftklammern zusammengefügten Protokolle geöffnet und Seiten hinzugefügt bzw. ausgewechselt. Genannt wurden in dem BKA-Bericht unter anderem die Protokolle vom Oktober 1998, als dem Vorstand erste große Verlust durch die Flöttl-Spekulationen bekannt wurde, sowie vom Februar 1999.

Da in der Hauptverhandlung aber bereits vor Monaten über die “Optimierung” der Vorstandsprotokolle im Nachhinein berichtet worden war, schien der BKA- Bericht heute niemanden besonders aufzuregen. Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner meinte auf Befragung durch die Richterin zu den Protokollöffnungen, “Ich habe keine Ahnung”. Sein Nachfolger an der Bankspitze, Johann Zwettler, erinnerte an die “Optimierung” der Protokolle, er selber habe dazu aber keine Wahrnehmung. Der mitangeklagte frühere BAWAG-Generalsekretär und spätere Vorstand Peter Nakowitz bekannte, dass er selber zu zwei Protokollen im Nachhinein Änderungen vorgenommen habe, das habe er aber bereits im Prozess vor Monaten ausgesagt.

Um die Angaben der Angeklagten zu ihren Vermögens- und Famlienverhältnissen von Beginn des Prozesses vor fast einem Jahr zu aktualisieren, wurden sie heute reihum nach eventuellen Veränderungen befragt. Nakowitz hat laut Grundbuchauszug seinen Hälfte-Anteil an einer Liegenschaft seiner Ehefrau verkauft, stellte die Richterin fest. Der Hälfte-Anteil wurde mit 220.000 Euro bewertet, der Kaufpreis, zu dem seine Gattin ihn erwarb, betrug aber nur 10.000 Euro. Dafür habe er in dem Haus ein Wohnrecht behalten, erläuterte Nakowitz. Richterin Claudia Bandion-Ortner erinnerte Nakowitz, dass der frühere Konsum-Chef Hermann Gerharter wegen einer ähnlichen Angelegenheit verurteilt worden sei. “Ich habe mir für jeden Schritt ein Gutachten geben lassen”, verteidigte Nakowitz seinen Verkauf. Er lebe derzeit von Ersparnissen, diese hätten sich durch die Anwaltskosten vermindert. Hintergrund ist wohl, dass im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung die inzwischen erheblichen Gerichtskosten von den Verurteilten getragen werden müssen.

Der mitangeklagte Spekulant Wolfgang Flöttl besaß nach eigenen Angaben zu Beginn des Verfahrens zwei Mio. Dollar (1,281 Mio. Euro). Dieses Vermögen habe sich durch die angelaufenen Anwaltskosten – Flöttl wird im Verfahren durch zwei Anwälte, Christian Hausmaninger und Herbert Eichenseder vertreten, Anm. – entsprechend vermindert. Liegenschaft besitze er keine mehr, betonte Flöttl, der früher luxuriöse Anwesen auf Bermuda, den Bahamas und in London besessen hatte. Der mitangeklagte frühere BAWAG-Vorstand Josef Schwarzecker gab an, er verdiene als Berater einer Firma nun 2.200 Euro monatlich.

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